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Näheren besprochen werden. Hier braucht diese Sache nur soweithinberührt zu werden, als erforderlich ist, um die Forderung einer voll-ständigen Beseitigung des Goldgebrauches für Tauschmitteldionstezu würdigen und die sacliliche Veränderung in dem „Tauschvor-gange“ bei Nichtgebrauch des Geldes als Tauschmittcls festzustellen.Demgemäß werde ich hier zunächst in Betracht ziehen, in welchemVerhältnis der von dem Edelmetallgeld geleistete Tauschmittcldienstzu der anderweitigen (nicht für Geldgebrauch bestimmten) Verwen-dung von Gold und Silber steht, und was als Gebrauchswert derGeldstücke als solcher anzuerkennen ist, hernach aber jene Verände-rung in dem „Tauschvorgang“ vorzuweisen suchen.
Auch die aufmerksamste Beachtung der besonderen Vorzügedes Gold- und Silber-Geldes kann nicht zu dem Schlüsse kommen,dass dem Edelmetall absolut eigenartige Nutzwirkungen fürGeldgebrauch abzugowinnen seien. Wie der Wertmesserdienst desEdelmetallgeldes sich nur graduell wenn auch recht hoch hinaushebtüber die analogen Leistungen anderer Geldarten, so darf auch seinemTauschmitteldienst nur eine außerordentlich große Verbesserung,nicht der Charakter einer qualitativ durchaus zu besondernden, neuenGattung von Leistungen zuerkannt werden.
Der Tauschmittoldienst nämlich, den ein Gut leistet, ist alssolcher immer — das Geld-Gut mag sein welches os wolle— klar unterscheidbar von dem „Dienst“, -welchen dasselbe Gut alsKonsumtionsgut leistet. Es handelt sich ja um die Befriedigungzweier ganz verschiedener Bedürfnisse, wenn ich z. B. eine BarreSalz zum Essen, ein Fell zum Bekleiden, und wenn ich dasSalz, den Pelz zur Erleichterung für die entgeltliche Über-tragung meines disponiblen Gutes gegen ein drittes von mirbegehrtes verwenden will. Ja, es wird der Tauschmitteldienst alssolcher in jedem Fall gerade nur dann und insofern geleistet, alsich das betreffende Gut nicht konsumiere, sondern weiterbegebe! Sobald nun andauernd und viele Tauschmitteldiensteinnerhalb eines größeren Kreises von Personen begehrt und mittelstGebrauches desselben Tauschgutes erlangt werden, ist es nahe ge-legt: dieselben Individuen (Stücke, Portionen u. s. w.) der alsGeld dienenden Gütergattung für den Tauschmitteldienst dauernd