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er auch darüber klage, hinnehmen muss u. s. w. Auf diese Er-gänzung zu der Frage, was der Staat nicht kann, haben wirnachher zuriickzukommen.
Wird ein die Kosten der Prägung deckender Schlagschatz („Bras-sage“) erhoben, so entspricht diesem, wie schon bemerkt wurde,eine innerhalb des Verkehrs freiwillig anerkannte Werterhöhung desgemünzten Metalles gegenüber dem Barrenmetall. Erhebt die Re-gierung mehr, so ist es natürlich für den Verkehr gleichgiltig, obdie Staatsgewalt diesen Überschuss als Geschäftsgewinn einer mono-polisierten Industrieleistung oder als Ertrag aus der Herrschafts-stellung der Regierung („Seigneuriage “) angesehen wissen will. Esist bisher nichts bemerklich geworden, was die Erhebung eines dieKosten der Prägung deckenden Schlagschatzes, sofern dieselbe ohneVerschlechterung des Münzfußes möglich bleibt, irrationell erscheinenlassen könnte. Man kann sich leicht begründen, weshalb jene einsachgemäßes Mittel dagegen ist, dass nicht fort und fort Prägungs-kosten zur Herstellung von Landesmünzen unnötiger Weise aufge-wendet werden, insofern sonstigen Falles die Münzen ohne Weitereswie Blockstücke verarbeitet und wie Barrengeld im internationalenVerkehr gebraucht werden. Andererseits ist die Erhebung einesMehrbetrags über die notwendigen Kosten der Prägung ohne jede demGeldwesen angehörige Grundlage. Wir wollen bei Einzelnheiten,welche hierbei zu erörtern wären, um so weniger verweilen, als dieErhebung eines solchen Mehrbetrags zur Erlangung einer beträcht-licheren Einnahme für die Staatskasse teils nicht möglich wird, teilsnur scheinbar erfolgt, weil thatsächlich nicht eine Einnahme durchHandhabung des „Münzregales“, sondern eine solche auf Grund desBergwerkregales erzielt wird (Russland ). Wird es möglich gemacht,dass Münzen für einen ihnen nur durch die Regierung „beigelegten“Wertbetrag zirkulieren, so müssen sie soweithin dem nachher zubesprechenden „Kreditgelde“ zugerechnet werden.
Zu diesem „Kreditgolde“ gehören auch die „S cheid emii nzen“für einen mehr oder weniger großen Betrag des Wertes, welchensie in ihrem Stückelungsverhältnis zur „vollhaltigen“ Münze zu ver-treten haben. Der Gebrauch derselben rechtfertigt und empfiehltsich aus den bekannten technisch-ökonomischen Gründen innerhall)Knies, Das Geld. IT. Aufl.
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