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abhängig gemacht werden, wie beispielsweise die bezüglicheeinfache Schenkung, Stiftung, Legierung; oderb) bedingte, insofern sie gegen Erfüllung einer (nur nicht inGegengabe eines wirtschaftlichen Gutes bestehenden) Bedin-gung erfolgen sollen (vgl. etwa das „Honorar“, die „Besol-dung“ u. s. w. für den Prediger, den „Preis“ für einenLandesverräter u. a., sowie auch die Formeln: „Do ut fa-cias, facio ut des“).
Sobald man ohne „Wenn“ und „Aber“ anerkennt, dass inVorgängen wie Schenkung und Landesverrat kein Tausch-Akt vor-findlich ist, wird man auch die Hilfleistung des Tauschmittels nichtmehr mit dem Gebrauch des Zahlungsmittels zusammenwerfen.