in laufender Zeit gegenwärtigen Gebrauchsbedarfes vorsorglich auchwirtschaftliche Güter für den späteren Gebrauchsbedarf einer zu-künftigen Zeit erlangt und aufbewahrt werden. Unsere frühereAuseinandersetzung über das Kapital enthebt uns jeder weiterenAusführung hierüber. Um so nachdrücklicher ist zu betonen, dasswenn man Gebrauchsgüter für spätere Zeit aufbewahren will, dieseGüter bis dahin auch nicht zur Erlangung anderer Güter, imTausch oder Verkauf, weggegeben worden wollen. Auch stehthier nicht das Vorkommnis in Frage, dass (nicht verbrauchliche)Güter, wie bisher oder von jetzt ab in die Zukunft hinein an-dauernd in Gebrauch genommen werden, es handelt sich vielmehreben nur um die Aufbewahrung von Gütern für erst späteren Ge-oder Verbrauch. Ist diese spätere Zeit herangekommen, so könnenallerdings die aufbewahrten Güter sei es für Eigenbedarf ge- oderverbraucht, sei es gegen ein Entgelt u. s. w. an andere Wirtschafterabgegeben werden, und die Besonderheit des hier fraglichen Bedürf-nisses lässt sich gerade auch dadurch außer allen Zweifel stellen,dass die aus der Gegenwart für späteren Gebrauch aufbewahrtenWertgegenstände in dieser späteren Zeit für jede beliebige Art desGebrauches Verwendung finden können.
Der auf jene vorsorgliche Thätigkeit eintretende Wirtschafterbegegnet, so lange er im Zustand der „Eigenproduktion“ lebt,selbstverständlich dem Hemmnis, dass die große Menge der ge-wöhnlichen beweglichen Güter, deren Verbrauch immer wieder nötigwird, der Zerstörung durch die Zeit und allerhand Zufälle in hohemGrade ausgesetzt ist. Man kann einön Gütervorrat natürlich auchaus überschüssigem Obst, Getreide, Heu u. s. w. ansammeln, abersolche Gegenstände verlieren bald allen Gebrauchswert. Auch istja der Umfang des Verbrauches von Gütern dieser Art für deneigenen Lebensbedarf wie in laufender Zeit so auch in der Zukunftein immerhin offenbar beschränkter. Kein Zweifel, dass ein vonden Einzelnen nicht zu bewältigendes Übermaß von Einkünften insolchen Gütern spezifische Erscheinungen für das Gesellschafts- undRechtsleben in früherer Zeit hervorgerufen hat. Dahin gehört vorabdie Austeilung von Grundstücken gegen eine nur nominelle, aberdas Eigentumsrecht sichernde laufende Abgabe oder gegen eine oft
Knies, Das Geld. II. Aufl. 15