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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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wenn eine Nu. J einer Nu. 2, Nu. 2 einer No. 3 u. s. w. und dieNo. 20 der No. 1 Waren für eine derartige ausgleichende Abrech-nung liefert. Es stehen dann nur statt zweier Einzelpersonen zweiReihen von Personen sich als zugleich einander gebend und voneinander empfangend gegenüber, die sich leicht über die nötigeRechnungsführung, Relege und Abrechnung verständigen können.Bedingung des Fernbleibens jedes Anstoßes in einem derartigenVerkehr ist dann freilich, dass nur der Wegfall eines durch Geldzu leistenden Tausch- und Zahlungsmitteldienstes erzielt werdensoll. Und das ist nur der Fall, soweit Abgabe und Annahme vonGütern als schon ohnedies von beiden Paciscenten, beziehungsweisebeiden Reihen von Paciscenten gewollt, sich einander gegenüber-gestellt linden. Es wurde zum Stein dos Anstoßes für jeneTausch-bank, wie für die Mischlinge ihrer Nachkommenschaft, dass mandie Gliederreihe einer soloheu Kette durch Leute herzustellen unter-nahm, deren dringlichem Begehr nach entgeltlicher Abgabe ihrerGüter ein korrespondierender Begehr zum Empfang derselben ab-seiton Anderer nicht gegenübertrat.

Durch das besprochene Verfahren wird ein Gebrauch des Geldesüberflüssig gemacht, welcher sich in der Form einstelleu würde,dass ein Geldquantum von einem A (B, C, Du. s. w.) an einenE (F, G, II u. s. w.) eingehändigt und hierauf von dem E (F, G,11) zurück an den A (B, C, D) gegeben werden müsste. Ebenso-gut lässt sich aber sodann auch der analoge Gebrauch des Geldesin dem zweiten Falle entbehrlich machen, dass A ein Geldquantuman B und dieser B dasselbe Geldquantum auch seinerseits aneinen C, beziehungsweise an C weiter zu geben hätte, welchesVerhältnis sich für C gegenüber D, für D gegenüber E u. s. w.wiederholen kann. Vermöge einer von allen Beteiligten gutge-heißenen Übertragung eines eigenen Anspruches und der Substi-tuierung eines anderen Verpflichteten zur Begleichung einer eigenenSchuldigkeit braucht dann nur das eine Geldquantum von A nach Ezu wandern. Es könnte so eventuell auch das erreicht werden, dassnicht ein mehrfaches Geldquantum zu gleichzeitigem Gebrauch unter-wegs wäre. Anderenfalls wird mindestens ein Effekt erzielt, dersich damit ausweist , dass der Weg für das Geldquantum von A