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braucht die Grenzen zweier Bezirke nicht za verwischen, wenn inandie Einwirkungen des nachbarlichen Zusammenhangs derselben gel-tend zu machen hat. Sollen gesetzliche Vorschriften über Geld-gebrauch zur Anerkennung gebracht werden, so müssen die wirt-schaftlichen Voraussetzungen und Folgen dieser Vorschriften genauund umfassend erkannt werden. Auch wird die rechtliche Vorschriftihrerseits selbst für die Untersuchungen der Wirtschaftslehre zu einersachlichen Bedingung der Erscheinungen des ökonomischen Lebens,die man als ursächlich wirksam auch an ganz anderen Stellen vor-linden kann, als für welche sie vom Gesetzgeber in Aussicht ge-nommen wurde.
So hatten wir denn auch schon an einer früheren Stelle (S. 214)darzulegen, dass in einer Reihe von erforderlichen Güterübertra-gungen, welche als „Zahlung“ im wirtschaftlichen Sinne zu kenn-zeichnen waren, eine Thätigkcit obrigkeitlicher Gewalt und richter-liche Erkenntnisse als beteiligte Faktoren Vorkommen können, Hiergenügt es, mit einem Worte nochmals an die zahlreichen, ganz ge-wöhnlichen Anlässe zu erinnern, welche die Staatsgewalt nötigen,einen Geldgebrauch offiziell zu regulieren und über Geld-Geben undGeld-Nehmen mit rechtsgiltigen Wirkungen zu entscheiden. Baldsollen Entschädigungen und Strafen in Vermögensteilen zuerkannt,oder Wertäquivalente für eine voraufgegangene Leistung, für einenfrüheren Wertverlust zugebilligt werden, und man ist genötigt sichdazu eines Geldes zu bedienen. Oder es muss die „Enteignung“eines privaten Eigentümers „gegen volle Entschädigung“ zu einerSchätzung und einer Entschädigung in einer Geldsumme führen.Eine lange Reihe von Streitigkeiten entsteht von Haus aus durchForderungen auf eine Geldsumme, oder läuft auf solche hinaus.Auch die kraft Gesetzes von den Einzelwirtschaften für den Haus-haltsbedarf des Staates zu verlangenden Güter können inmitten geld-wirtschaftlichen Verkehres in der Hauptsache nur in der Wertformdes Geldes eingefordert werden u. s. w. —
Nun giebt es ja aber kein Gut, das sofort selbstverständlichals „das Geld“ für alle dergleichen Vorkommnisse mit einer recht-lichen Komplikation festgestellt wäre. Es muss also der Gegenstandbesonders bekannt gegeben sein, welcher im Sinne des Gesetzes und