3U0
sich vorab in Nordamerika, Frankreich und Deutschland eine neueAuffassung über den besten Zustand im Geld- und Münzwesen undeine energische Agitation auf Kongressen, in der Presse, in Vereins-versammlungen m s. w. zu Gunsten der Doppelwährung, für den„Himotallismus“ gegen den „Monometallismus“, geltend, die sich zueinem Kumpfo vorab gegen die einfache Goldwährung gestaltenmusste, weil ein andauerndes Verbleiben größerer Kulturstaaten bei,resp. cino Rückkehr derselben zu der einfachen Silberwährung nichtin Frage gestellt wurde. Ein alter Streit ist wie in einer ganz neuenAtmospähre wieder aufgonommen worden und gegen alles Erwartender „Monometallisten“ hat sich allmälig eine sehr große Anzahl vonnamhaften Theoretikern mit Einschluss hervorragender Nationalöko-nomen auch in Deutschland für die Aufnahme und allgemeine Ver-breitung des Himotallismus ausgesprochen. Ich bemühe mich so vielich nur vermag, diese hochwichtige Kontroverse hier ohne jede Vor-eingenommenheit zu erörtern.
Für die im freien Verkehr abgschlosscneu Verträge kann sowohlSilber als Gold, die ja jene für die Funktionen des Geldes so wich-tigen Merkmale im Allgemeinen gemeinsam besitzen, als Geld inVerwendung kommen. Beide Edelmetalle sind jedoch auch in ver-schiedenen Staaten, aber auch wohl in demselben Staate nebenoinander, als Währungsgeld gesetzlich anerkannt worden. In demletzteren Falle macht sich vor allem die gesetzliche Einräumung desgleichzeitigen Gebrauches sowohl von Goldstücken als von Silber-stücken für rechtsgiltige Zahlungen bemerklieh. Soll jedoch die-selbe Geldforderung streitlos mit offiziell geprägten sei es goldenensei es silbernen Münzen getilgt werden können, so muss ein be-stimmtes Wertverhältnis zwischen den beiden Münzsorten, d. h. eineirgendwelche Wcrtrelation zwischen demselben Quantum von Silberund von Gold, z. B einem Kilogramm, als feststehend giltig be-handelt werden. Einer solchen Fixierung aber stellt sich die all-gemein anerkannte Verkehrs-Natur wirtschaftlicher Güter wie auchdes Goldes und des Silbers entgegen, und wir hatten deshalb schonfrüher 1 ) zu erklären, dass die Staatsgewalt bisher außer Stand
’) Yergl. zu dem Folgenden auch schon S. 141 fl.