Jahre „alternierend“ zur Herstellung äquivalenter silberner Zahlungs-mittel genötigt sein werde.
Hauptsache bleibt freilich, dass das eigentliche Prinzip derTheorie AVolowski’s irrig ist. Weil der innerste Kern sich alsunhaltbar erweist, kann sich diese Theorie weder für ein einzelnesim internationalen Verkehr befindliche Land, noch für die Welt-wirtschaft als solche oder für ein isoliertes Land erwähren.
Den Ausgang bildet nicht eine „gesetzliche“ Fixierung derWertrelation zwischen Gold und Silber (z. B. von 1 KilogrammGold = 15V 2 Kilogramm Silber) in dem Sinne, dass dieser offi-zielle Akt die Geltung und Bewahrung jener Wertrela-tion in dem Verkehr bewirke — das kann auch nach Wo-lowski kein Gebot der Staatsgewalt durchsetzen — sondern in demSinne, dass die Wertrelation von 1 = 15V 2 Kilogramm vor denGerichten, wo es sich um rechtsgiltige Zahlung, payement legal,handelt, gelten soll, gleichviel ob sie im freien Verkehr vorhandenist oder nicht; dass man sich von einer Geldschuld = 3100 Francssowohl mit 155 goldenen Zwanzigfrankstücken als mit 620 silbernenFünffrankenthalern soll lösen können, trotzdem dass in dem Verkehrzur Zeit nicht das in jenen enthaltene Kilogramm Gold den 15Y 2Kilogramm Silber in diesen gleichsteht. Diese dem Verkehrwidersprechende aber rechtsgiltige Wertrelation soll die Be-fähigung haben, die Abbeugung der Relation in dem freien Verkehraufzuhalten, sie zur rechtsgiltigen Relation zuriiekzurufen, in dieOszillation um die rechtsgiltige AVertung herum, als dendurchschlagenden Schwerpunkt für ihre Schwankungen,zu bannen. — Das ist eine durch nichts erwährte Hypothese, eindurchaus irriges Axiom! Wenn die alternierende Währung — genaudiejenige, wie sie Wolowski voraussetzt — die Kraft hätte, dieSchwankungen der AA r ertrelation der Edelmetalle um den 1803 an-gesetzten und noch jetzt zunächst fraglichen Drehpunkt 1 : 15V 2herum fcstzuhalten, so müsste sie gerade so gut dasselbe vermögenfür jeden anderen Drehpunkt! Denken wir dann aber auch nur anDrehpunkte wie 1 : 10; 1 : 11; 1 : 12, welche Wertrelationen zwi-schen Gold und Silber sogar schon thatsächlich in Geltung gewesensind, so werden wir gewiss jene Folgerung sofort strikt zurückweisen.