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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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Ich räume sofort ein, dass nach den in gegenwärtiger Zeit fürGold- und Silber-Gebrauch vorliegenden Verhältnissen auch schonein größerer Verein von weltwirtschaftlich bedeutenden Staaten mit-telst der von den Bimetallisten verlangten Vertragspunkte und Maß-regeln eine erhebliche Einwirkung ausüben werde, in der Rich-tung sowohl einer Minderung des Wertabstandes zwischenGold und Silber als einer Verstärkung der relativen Be-ständigkeit des Wertverhältnisses zwischen ihnen. Dagegenist zu verneinen, dass selbst die Regierungen aller Kulturstaatendurch die bezüglichen Vorschriften und Einrichtungen den Verkehrs-wert des Edelmetallgeldes zu bestimmen vermögen und eine, gegen-über der sonsther einwirkenden Verursachung frei gewählte Wert-Relation zwischen Gold und Silber wie insbesondere auch die von1 : 15,5 überallhin zur Geltung bringen und andauernd festigenkönnen.

Wie in dem letzteren Satze, so ist auch sonst zwischen denFragen, welche sich auf den Wert des Geldes, und denen zu unter-scheiden, welche sich nur auf die Wertrelation zwischen Gold undSilber beziehen. Der Tauschwert unserer Geldstücke ist in der Haupt-sache, durchschnittlich und regelmäßig derjenige, welchen die bezüg-lichen Edelmetallstücke haben, dem eine Vergütung für die Präge-kosteu, zur Herstellung des in den Münzen hinzukommenden Formwertes, angeschlossen sein kann. Zur Bestimmung dieses Tauschwertesder Edelmetallstücke aber verbindet sich die Nachfrage nach Edel-metall für Geldgebrauch mit derjenigen für anderweitige Verwendungzu Schmuck u. s. w., welche das primäre Element zu einem demEdelmetallstück innewohnenden und insgemein anerkannten Wertgegeben hat und mit deren Wegfall, resp. Wirkungslosigkeit dieEdelmetalle Geldfunktionen überhaupt nicht mehr ausüben könnten.Das Geldstück bleibt auch Edelmetallstück, wenngleich das letztere,infolge des eingetretenen Gebrauches auch zu Geldfunktionen, imWert erhöht ist.

Die entschiedene Bestreitung des Satzes, dass Geld eine Waresei wie andere, ist zweifellos berechtigt und auch von mir langevor dem Streit über den Bimetallismus aufgenommen. Aber mandarf nicht dieser negativen Aussage eine solche positive Gegen-