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nachdem, ob dieser Anteil erreicht wurde oder nicht, sollten dieRaten der englischen Gesellschaften reguliert werden. Die Be-stimmungen mit Bezug auf Kommissionsvorschristen für dieAgenten und dgl. sollten für alle Linien gleich sein.
Die Verwaltung der Packetfahrt betrachtete dieses mit denEngländern geschlossene Abkommen als einen entschiedenenErfolg, trotz des großen Anteils, der den englischen Linienzugestanden werden mußte. Denn bisher hatten die englischenLinien allen Bestrebungen auf Erhöhung der Preise und Her-absetzung der Agentenkommissionen stets widerstrebt mit demoffen angegebenen Zweck, die deutschen Gesellschaften nichtstärken zu wollen. Nunmehr hatten infolge dieser Bindungdie englischen Linien das gleiche Interesse wie die deutschenan einer Hebung des geschäftlichen Erträgnisses.
Das Abkommen hat dann auch zunächst befriedigend gear-beitet, und die kontinentalen Linien konnten daran gehen, so-zusagen im eigenen Hause für bessere Ordnung zu sorgen, un-gehindert durch äußere Einmischung. Später, im Zahre 1890,wurden Beschwerden seitens der Engländer laut, daß sie ihrenvertraglichen Anteil von zz °/° nicht erhielten, was zu einerVerhandlung in Liverpool führte, an der Ballin teilnahm.Seinen Darlegungen, daß es für die englischen Linien unzweck-mäßig sei, von der Abmachung zurückzutreten im Hinblick aufdie Verhältnisse auf dem Kontinent, gelang es, die englischenLinien zum Wiederanschluß zu bewegen, zumal er sich bereiterklärte, den englischen Linien ihren Anteil am HamburgerVerkehr zu garantieren. Im Verlauf der nächsten Zahre wurdediese Hamburger Abmachung gegenstandslos durch den An-