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Verteilung des Verkehrs und seiner Erträgnisse. Der vor-nehmste Grundsatz aber müsse sein: »Leben und leben lassen",zu gerechten Raten für alle.
Die beiden Hauptgrundsätze, die in diesem Poolvor-schlag vorhanden sind, sind einmal die Festsetzung bestimmterAnteile der einzelnen Linien an dem Gesamtverkehr aller ausGrund der bisherigen Leistungen, d. h. der Statistik für einenbestimmten Zeitraum, und daneben eine Beweglichmachungdieser Anteile durch Berücksichtigung des dem Verkehr zur Ver-fügung gestellten Schiffsraums. Diese letztere Bestimmung —sie ist in den Anfängen des Pools als die sogenannte Tonnage-klausel bekanntgeworden — sollte die einzelnen Linien vor derStagnation bewahren und der Unternehmungslust der einzel-nen Raum lassen. Dieser Gedanke lag für den Vertreter dervereinigten Packetfahrt und Carr-Union-Linie besonders nahe,weil in der Statistik der Jahre 1881—1885 die Carr-Linieerst mit ihren Anfängen enthalten war, die Durchschnittszifferder Jahre 1881—1885 also eigentlich schon im Jahre 1886überholt war, und weil ferner die Packetfahrt unter neuerLeitung hoffen durfte, daß sie das, was die alte Verwaltungversäumt hatte, in den kommenden Jahren mit einer Ausge-staltung ihrer Flotte würde nachholen können. Sich also aufeinen Anteil lediglich entsprechend der Statistik der verflossenenJahre beschränken zu lassen, hätte den Interessen der Packet-fahrt nicht entsprochen. Dieser Erwägung wurde bei der Grün-dung des Pools Rechnung getragen, allerdings in etwas abge-schwächter Form, und zwar in der Weise, daß der Zuwachs desSchiffsraums nicht voll, sondern nur mit 70°/» in Rechnung