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Albert Ballin / Bernhard Huldermann
Entstehung
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zu können. Ein Eemeinschaftskomitee aus vier Personen solltedie Wahrnehmung der beiderseitigen geschäftlichen Interessenbesorgen. Gegen fremde Konkurrenz wurde ein Schutz- undTrutzbündnis geschloffen und bestimmt, daß Abmachungen mitanderen Gesellschaften nur unter beiderseitiger Kenntnis ge-troffen werden sollten. Bei Vergrößerung der Betriebe undAusdehnung auf neue Gebiete sollte jeweils dem anderen Teildas Recht der Beteiligung gegeben werden. Der amerikanischenVereinigung war das Anlaufen deutscher Häfen untersagt, derHamburger Linie das Anlaufen solcher europäischen Häfen, diedie amerikanische Vereinigung als Ausgangspunkt bereitshatte. Für das Kajütsgeschäft war ein Pool vorgesehen, fürdas Zwischendecks- und Frachtgeschäft die Aufrechterhaltungder bestehenden Vereinigungen und im Fall des Aufhörensdieser eine spezielle Vereinbarung zwischen den beiden Kon-trahenten.

2n einer Aufsichtsratssitzung unmittelbar nach RückkehrBallins von den Londoner Verhandlungen erklärte der Auf-sichtsrat sich im Grundsatz einstimmig mit den Abmachungeneinverstanden.

»Ich meinerseits erklärte", heißt es dann in den Aufzeichnun-gen von Ballin,daß die Sache aber nur für michdurchführbar sei, wenn sie die volleIustimmungdes Kaisers und des Reichskanzlers fände. Amnächsten Abend erhielt ich zu meiner Überraschung eine Depeschedes Hofmarschallamts und gleichzeitig eine solche des Kaisers,wodurch ich aufgefordert wurde, am nächsten Tage zum Mittag-essen inHubertusstockzu sein und dort bis zum Nachmittag