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daher, wir befinden uns auf dem Gipfel der Welle. Wennes möglich wäre, durch eine Verständigung zwischen den beidenLändern selbst jetzt das Baumaß zu verringern, so würde niemanddarüber mehr erfreut sein als die britische Regierung. Wie dasHaus weiß, habenwirunsderdeutschenRegierunggenähert in dieser Angelegenheit, aber sie hat sichaußerstande gesehen, irgend etwas zu tun, und sie würde nichtstun ohne einen Akt des Parlaments, welcher das Flottengesetzwiderruft. Lie erklärt uns, ohne Zweifel völlig der Wahrheitgemäß, daß sie nicht die Unterstützung der öffentlichen Meinungin Deutschland haben würde/
Da diese Erklärungen unbestritten sind, muß man annehmen,daß die Ressorts bei uns sich hinter dem formalen Bedenkender Unmöglichkeit der Aufhebung oder Änderung des Zlotten-gesetzes (aus Rücksicht auf die öffentliche Meinung) verschanzthaben — ein klarer Beweis, daß in der Behandlung dieserFrage der große politische Zug durchaus fehlte. And leiderwar nicht einmal die Hoffnung, daß man „auf dem Gipfel derWelle sei", berechtigt. Denn das Jahr 1912 brachte nocheine neue Zlottennovelle.
Nur als formale Bedenken kann man auch diejenigen ansehen,die Herr v. Bethmann Hollweg am zo. März 1911gegen eine internationale Rüstungsbeschränkung anführte:„Wenn die Großmächte ein Abkommen über eine allgemeineinternationale Abrüstung treffen wollen, dann müssen sie sichzuerst darüber einigen, welche Geltung überhaupt die einzelnenNationen im Verhältnis zueinander beanspruchen dürfen . ..Praktisch — könnte man vielleicht sagen — ist ein Ranganspruch