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allerdings schon angemeldet worden: England ist davon über-zeugt — und hat es wiederholt erklärt — daß trotz aller seinerWünsche auf Einschränkung der Rüstungsausgaben und aufSchlichtung etwaiger Streitigkeiten im schiedsrichterlichen Ver-fahren, seine Flotte unter allen Umständen jeder möglichenKombination in der Welt gewachsen oder sogar überlegen seinmüsse. Diesen Zustand anzustreben, ist das gute Recht Englands und gerade, wie ich zur Abrüstungsfrage stehe, würde ich derletzte sein, dieses Recht irgendwie anzuzweifeln. Ganz etwasanderes ist es aber, einen solchen Anspruch zur Grundlageeines Abkommens zu machen, das von den anderen Mächtenin friedlicher Zustimmung angenommen werden soll. Wennda Gegenansprüche erhoben werden, wenn andere Mächte mitdem ihnen zugewiesenen Kontingent nicht zusrieden sind? MeineHerren, man braucht diese Frage bloß auszuwerfen, um zu wissen,wie es auf einem Weltkongreß — ein europäischer würde janicht ausreichen — zugehen würde, der über derartige Ansprüchezu entscheiden hätte."
Wenn diese Auslassung etwa eine Antwort auf die wieder-holten englischen Auslassungen, wie die obige von Asquith,sein sollte, so war dabei nicht berücksichtigt, daß es zur Behebungder schwerwiegendsten Differenz auf diesem Gebiete, der englisch-deutschen, wirklich keines »Weltkongresses" bedurfte.
Von einem anderen, politischen Standpunkte aus hatte Herrv. Bethmann sich bereits am i o. Dezember 1910 im Reichstagzu der Frage geäußert. »Aber unsere Beziehungen zu England und angebliche Verhandlungen mit diesem über vertraglicheBeschränkungen der Rüstungen zur Lee muß ich zunächst hervor-
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