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Reden und Aufsätze aus dem Kriege / Helfferich
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nicht allzu gross. Gewiss, Nichtsteuer machen sich da und dort auf-dringlich und in einer zu dem Ernste der Zeit nicht passendenWeise breit. Aber die Missiggänger sind keine Reservearmee, mitder wir unsere wirtschaftlichen Schlachten schlagen können. Wirsind darauf angewiesen, die Arbeitskräfte aus Betätigungen heraus-zunehmen, die für die Kriegführung und Volksversorgung vongeringerer Wichtigkeit sind, oder auch aus solchen Betrieben, diean und für sich für die Kriegführung und Volksversorgung not-wendig sind, die aber mit Arbeitskräften übersetzt sind. Das letzteregilt zum Beispiel für die Textilindustrie. Aus Gründen der Sozial-politik, die ich vorhin andeutete, aus Rücksicht auf unsere Zukunfthaben wir dort die Massnahmen getroffen, von denen ich vorhersagte, sie isind das Gegenteil einer rationellen Ausnutzung der Ar-beitskräfte. Wir haben ferner durch die Unterstützung von Reich,Einzelstaaten, Kommunen, Unternehmern dazu beigetragen, dassdie Arbeiter in diesen Betrieben weit über das Mass hinaus fest-gehalten wurden, das der zu leistenden Arbeit entspricht.

Meine Herren, so berechtigt die Motive des bisherigen Vor-gehens sind: die Fortsetzung des bisherigen Systems können wiruns nicht gestatten. Wir werden darauf hinwirken müssen, dassdie zu schaffende Arbeit* nicht mehr Arbeitskräfte bindet, als zuihrer Erledigung strikt notwendig ist. Dass wir dabei mit Schonungund Vorsicht vorgehen werden, dass wir nicht daran denken, zumBeispiel die Unterstützungen, die bisher für die Textil-, Lederin-dustrie usjw. gewährt worden sind, nun zu entziehen, ehe für dieArbeiter neue Arbeit und neuer Verdienst gefunden ist, ehe fürsie eine andere Existenzgrundlage gefunden ist, das, glaube ich,versteht sich von selbst. Ich will es aber ausdrücklich hier fest-stellen, weil doch Besorgnisse über diesen Punkt zu mir gedrungensind.

Im ganzen Gesetze und in den Richtlinien, die ihm beigegebensind und die nach Ihrem Wunsche wohl in das Gesetz hinein-gearbeitet werden, ist keine Rede davon, dass irgendeine Instanzermächtigt sein soll,die Stillegung oder Zusammenlegung vonBetrieben ohne weiteres zu dekretieren. Es handelt sich in dem Ge-setz immer nur um die Frage, ob aus einem Betriebe Arbeitskräfte fürden vaterländischen Hilfsdienst herausgenommen werden können