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Reden und Aufsätze aus dem Kriege / Helfferich
Entstehung
Seite
326
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erzogen, innere Gegensätze und Streitigkeiten zurückzustellen, ummit der vollen Kraft der Einigkeit dem Vaterlande in schwererZeit dienen zu können. Das Hilfsdienstgesetz führt uns auf dieseWege weiter. Wie es aus der Gemeinschaftsarbeit der Heeres-leitung, der Regierung, der Parteien und des Volkes in allenseinen Schichten hervorgegangen ist, so ist die Gemeinschafts-arbeit das Element seines Lebens und Wirkens. In den Organen,die das Gesetz vorsieht, werden die Vertreter der Arbeitnehmerzusammen mit den Vertretern der Arbeitgeber und der Behördendie Arbeit der Durchführung des Gesetzes zu verrichten haben.Diese Gemeinschaftsarbeit wird fruchtbar und erfolgreich sein;sie wird das gegenseitige Verständnis für die Anschauungen, Wün-sche und Bedürfnisse des anderen Teiles wecken und damit demgegenseitigen Vertrauen die Wege ebnen. Nicht, dass wirtschaft-liche Interessenkämpfe künftig aufhören sollten oder könnten. Daswäre Utopie. Aber die Einsicht in die Lebensberechtigung undLebensnotwendigkeit des anderen Teiles und die ehrliche Ab-wägung der beiderseitigen Sonderinteressen mit den Erfordernissendes Gemeinwohls das wird künftighin manchem Streit vor-beugen und manchen Streit in seinen Formen und Wirkungenabmildern.

Meine Herren, der Hilfsdienst ist Kriegs- und Notgesetz. Aberder Gewinn dieses Kriegs- und Notgesetzes, der aus der Einheitder Pflicht und aus der Einheit der Arbeit entspringt, darf uns inDeutschland nicht wieder verloren gehen. Dieselbe Kraft, die unsSieg und Frieden bringen muss, dieselbe Kraft soll uns im Friedenhelfen, die Wunden des Krieges zu heilen, aus Trümmern wiederaufzubauen und die unzerstörbaren sittlichen und wirtschaftli-chen Kräfte des deulschen Volkes einem neuen Aufstieg zuzuführen!