§ 8. DIE WIEDERHERSTELLUNG DER FREIEN GOLDPRÄGUNG.
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es nämlich in Spanien gestattet worden, ohne Intervention desParlaments Aktien- Gesellschaften zu gründen, und Aktien undObligationen auf den Inhaber wurden gesetzmäßig gleich denStaatspapieren zur Börsennotiz zugelassen. Es fand nun einefieberhafte Gründung von Aktiengesellschaften statt, an der sichnamentlich englisches und französisches Kapital beteiligte, daszum Teil in Form von Goldmünzen oder Goldbarren nachSpanien kam.
So herrschten denn in Spanien die Prägungen von Gold-geld ganz gewaltig vor, während sich andererseits die des Silbersinfolge der hohen Marktpreise für Silber verringerten. Hiermitwurden aber die Absichten der Regierung durchkreuzt, diedurch das zuletzt festgelegte Ausmünzungsverhältnis der Edel-metalle Silbergeld wohl durch Obstruktion in die staatlichenKassen zu leiten gedachte. Nach den offiziellen Angaben derGeneral- Direktion der Münzen ¹) stellten sich die Ausmünzungenvon Gold- und Silbergeld in den Münzstätten des Reiches seitdem Jahre 1848 bis zum 15. August 1859 folgendermaßen dar:
Silberprägung.
Goldprägung.
1848
3 984 240 Realen
1848
12815 391 Realen
1849
2221 280
1849
14 541 508
1850 64897 500
1850
27780 319
1851 12119 000
1851
24543 266
وو
"
1852
843 200
1852
32 261 904
دو
"
1853
1853
36 705 339
1854
84468 200
1854
41871 249
יי
1855 146 515 500
1855
30 580 633
"
وو
دو
יי
1856 179 497 040
1856
25 385 532
1857 122 862 060
وو
יי
1857
13 534 072
د,
1858 37 647 500
1858
37 953 483
22
2.9
1859
63469 000
1859
13 903 774
"
وو
311 876470 Realen
718 524 520 Realen