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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
Entstehung
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§ 13. ERFOLGLOSE VERSUCHE ZUR BESSERUNG DES PESETAKURSES. 235

Nach dem Jahre 1899 bildete die unabgestempelte äußereRente nur noch Gegenstand des inländischen Handels; mankonnte sich nicht mehr durch ihren Verkauf im Auslande Goldverschaffen. Durch Gesetz vom 28. November 1901 wurde dannihre obligatorische Umwandlung in 4% innere Rente und die.Zahlung der 200/ oigen Couponssteuer auf die endgültig kon-vertierten Titel verfügt.

Spanien hatte nun zwar in den Aktien und Obligationender großen Eisenbahngesellschaften, in den Aktien der spanischenHypothekenbank und der Philippinischen Tabakgesellschaft wiein den Obligationen der Stadt Madrid internationale Arbitrage-papiere, welche in Spanien und Frankreich notiert wurden, aberwegen der Spezialität und der Verschiedenheit der Ursachen,welche auf ihren Kurs wirkten, standen sie als intervalutarischeZahlungsmittel in keinem Vergleich zu den Rentenpapieren undwurden zu Zahlungsausgleichungen wenig benutzt.

Das Fehlen der äußern Rente als eines Zahlungsmittelsnach dem Auslande machte sich im Lande um so mehr geltend,als Spanier selbst nur wenige Kapitalien in ausländischen Wertenangelegt hatten, die sie im Notfall abstoßen konnten. ¹)

So war man denn fast ausschließlich auf Devisenankaufangewiesen, um Verpflichtungen nach dem Auslande nachkommenzu können. In den letzten Jahren hat sich infolgedessen wiederholtdas Verlangen nach Aufhebung des Affidavits geltend gemacht,die Regierung hat jedoch diesen Ansprüchen bisher nicht nachge-geben, da sie von der Aufhebung eine Agiosteigerung befürchtet.²)

13. 5. 1899 erworbenen Titel der Exteriors noch bis zum 31. 10. 1901 ab-stempeln lassen dürften, um dadurch Anspruch auf Goldzahlung undFreiheit von der Zinsscheinsteuer zu erlangen.

1) El Economista( Jahrgang 1904) schätzte die ausländischen Papierein Spanien auf 500 -1000 Millionen Pesetas.

2 ) Eine Steigerung des Agios ist von einer Beseitigung des Affidavitswohl aber nicht zu erwarten, da danach die vielen Millionen, welche jetztan äußerer Rente im Auslande liegen, in spanische Depots überführtwürden. Außerdem brauchte der Staat den Inländern Zinsen nicht inGoldgeld in natura, sondern etwa in einheimischer Währung zum Franken-kurse zu zahlen.

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