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Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
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VORWORT.

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und Einteilung des gesamten schiffbaren Laufes in Sek-tionen für die Befahrung werden wieder von Kaufleuten,Khedern und Schiftern erörtert: Dinge, welche man fürlängst veraltet hielt. Ich glaube, dass in der Verfassungder Binnenschiffahrt, wie im besonderen der Elbschiffahrt,sehr eingreifende Veränderungen in der Zukunft werdenvorgenommen werden. Was speciell in den letzten Jahrenfür das Flussbett der Elbe und die Elbschiffahrt geleistetworden ist von Regierung und Privaten, kann gar nichtgenug mit Dank hervorgehoben werden. Vornehmlich dieThätigkeit des Magdeburger Schiffervereins, der unter derLeitung des Rheders Gustav Tonne steht, des Ham-burger Vereins Oberländischer Schiffer, des concessionirtenSächsischen Schiffervereines zu Dresden und des Elbe-vereins zu Aussig hat mit Hülfe der Regierungen sehrvieles zur Hebung der Elbschiffart erreicht. Zur Hebungdes Schiffergewerbes an sich haben die in den letzten Jahr-zehnten in ihrer Anzahl sehr vermehrten Elbschiffer-Sclmlensehr viel beigetragen, wobei ich besonders auf die Berichtedes Magdeburger Schiffervereins seit 1887 hinweisen möchte.Das Schiffergewerbe an der Elbe war allmählig seit derMitte unseres Jahrhunderts immer mehr gesunken. Dieheutigen Schiffer verstehen die Schiffahrt gar nicht mehr,heisst es in einem Aufsatz im Centralblatt der Bauver-waltung, und in der That ist mit dem Fortfall des Segelnsund des Treidelns, mit der besseren Fahrstrasse und be-quemeren Beladung und Entladung manche schwer zu er-lernende und in der Ausübung müsame Praxis verschwunden.Aber mit der Entwicklung der Schiffahrt und dem Fort-schritte der Technik sind ganz andere Puncte in denVordergrund getreten und haben dem Schiffergewerbeschwierigere Rätsel aufgegeben als die alten auf practischerHandhabung fussenden Vorbedingungen. Abgesehen von