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I. ABSCHNITT
Betreten wir mit unserem Schiffe, sagen wir mit einemAmerikafahrer, die Mündung der Elbe, so haben wir zu-nächst zur Rechten die Insel Nemverk. Den sogenannten„YVerkzoll“, welcher in den ältesten Zeiten hier erhoben,im Anfang des 17. Jahrhunderts hinein nach Hamburg ver-legt und dort durch eine kaiserliche Urkunde von 1630bestätigt wurde, hat unser Schiffer weder hier noch in Ham-burg mehr zu entrichten, ebenso wenig den dänischen Zollin Glückstadt , jener Stadt, welche einstmals samt diesemin der Mitte des 17. Jahrhunderts nur für wenige Jahre inKraft gewesenen Zoll dazu bestimmt war, den Handel Ham-burgs an sich zu ziehen. Indessen, die Freude unseresSchiffers wird gar bald getrübt: dort, wo die Elbe mit einerziemlich breiten Landzunge, der sog. Drommel, eine kleineBucht bildet, also ihr Bett für eine kurze Strecke einengt,liegt auf ihrem linken LTfer, bei unserer Fahrt also rechts,an der Mündung der Schwinge Brunshausen. 84 ) Hier mussunser Schiffer anlegen und für seine Waren dem Königevon Hannover den jahrhundertelang berüchtigten StaderZoll, welcher sich auf die kaiserliche Verleihung eines Markt-zolles in Stade an den Erzbischof von Hamburg im Jahre1308 zurückführen lässt, entrichten. Führt unser Kapitänein Schiff, welches mit der Ladung einem handeltreibendenhamburgischen Bürger gehört, so ist er von dem Zoll (gesetz-lich) befreit. Auf unserer Weiterfahrt erblicken wir zurliechten das „Alte Land “, ein weit und breit berühmtesKirschenland, und zur linken von Blankenese stromaufwärtseine niedrige Hügelkette mit den Landhäusern der ham-burgischen Kaufherren, welche uns die Nähe der grossenHandelsstadt ankündigt. Den Hafen von Altona lassen wir zurLinken liegen und laufen alsdann mit unserem Kauffahrtei-schiffe in den Hafen von Hamburg ein. — Hier findet, so-fern die Waren für den Weitertransport in das InnereDeutschlands die Elbe benutzen sollen, die Umladung in dasmagdebui gische Elbschiff statt. Bei der Einladung habendie Handelsleute, resp. der Schiffer, im Zoll-Comptoir Wert,Gewicht und Mass zu declariren und dabei einen geringenZoll, den sogenannten Esslinger Zoll 35 ) und für die Bemüh-