DIE EL13SCII1FFAI1RT V. I). DRESDENER VERHANDLUNGEN 17
ungen des Zollofficianten eine Schreibgebühr zu zahlen. Vor100 .Jahren hätte unser Schiffer noch eine ganze Reihe Zöllehier zu zahlen gehabt. Wir fahren alsdann mit dem magde-burgischen (allgemein nannte man sie „Oberländer“ damalsschon) Kahn die Elbe hinauf, welche sich bald mit der„Süder-Elbe“ wieder vereinigt und etwas breiter wird, vor-über 'an den zu beiden Seiten liegenden Marschen und denBlumen- und Obstkulturen der Vierländer , und gelangen zurMündung der Ilmenau. Hier werden wir an jene Zeiten er-innert, in welchen alle Waren nach Lüneburg , der einst sostolzen Handelsstadt, die den Hamburgern Schiffahrtsgesetzezu dictiren versuchte, hinaufgebracht und dort umgeladenwerden mussten, um zu Lande oder späterhin auch zuWasser auf der Elbe weiter befördert zu werden. DerFlussmündung gegenüber erblicken wir den Zollenspieker,der uns hinter hohen Bäumen wie ein friedliches, nieder-sächsisches Bauernhaus anschaut, aber einst ein weit undbreit gefürchtetes Zollhaus war, von welchem eine Handels-strasse über Bergedorf nach Hamburg führte. 36 ) Auf unsererWeiterfahrt erblicken wir links, nicht weit vom Zollen-spieker, versteckt hinter dem Deich, einen Gutshof, welchernoch einige Trümmer der einst ebenfalls als Zollstätte, zu-gleich aber auch als Raubnest gefürchteten Riepenburgzeigt. Weiter oberhalb lassen wir links Artlenburg liegen,das alte Erthenburg oder Erteneburg, einst wie das nichtferne Dörfchen Bardowick , wo uns noch der alte Dom anverschwundene Pracht erinnert, eine sehr bedeutende Handels-stadt. Wir gelangen alsdann nach Lauenburg , der Resi-denz der alten Sachsenherzöge, an einem kleinen Abhangegelegen, an der Mündung der Delvenau. Hier hat unserSchiffer den dänischen, oder richtiger herzoglich-lauenbur-gischen, seit 1632 rechtlich bestehenden, Zoll zu entrichten.Nach kurzer Fahrt passiren wir die mecklenburgischeGrenze zu unserer linken und müssen in den Hafen desalten Boizenburg einlaufen, um den ersten mecklenburgischenZoll zu entrichten. Er wurde 1623 nebst dem gleich zuerwähnenden Zoll in Dömitz auf 20 Jahre, das heisst in derdamaligen Ausdrucksweise für alle Ewigkeit, masslos er-
Ivriele, Die Regulierung der ElbschifTahrt. 2