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Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
Entstehung
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PREUSSEN U. D. DRESD. ELBSCIUEFAIIRTS-COMMISSION 31

gierung sie wünschte, vorzunehmen.Hamburgs ganzes Zoll-system, sagte er in der 20. Conferenz, (13. November 1819)beruht auf Treue und Glauben, auf der Rechtlichkeit derBürger, und dabey hat man sich in jeder Hinsicht immerbefriedigt befunden. Es finden keine sonst bekannte Mauth-einrichtungen dort statt, auch würden solche nach demganzen Wesen der Staatsverfassung', und bei dem grossenUmfang der Geschäfte nicht Statt haben können, wie JederKundige des Orts sehr deutlich erkennt. Ferner hat derStaat kein öffentliches Warenmagazin, sondern Jeder Kauf-mann hat seine Waren in eigenen oder gemietheten Maga-zinen oder Speichern in Verwahrung; er empfängt die Güterdirecte vom Schiffe und sendet sie wieder directe zum Schifte,die sclmelleste Expedition dabey ist der Zweck und dasLeben des grossen Betriebes. Verladungen von Hundert-tausenden Pfunden von Waaren eines Handlungshauses mitBerichtigung des Zolles, der Frachtbriefe, des Manifestes invollkommenster Ordnung ist das Geschäft eines Tages; unddieses an demselben Tage von so Vielen an vielen Ortenzugleich in Masse betrieben, befördert eben die schnelleBesorgung des Binnenlandes.

ln Hamburg selbst war also eine genaue Untersuchungder Waren in der damaligen Amtssprache nannte mandiesmaterielle Veriffcation nicht möglich. Der imStillen von Preussen gehegte Wunsch, in Hamburg fürdiesen Zweck eine von den übrigen Uferstaaten zu bestel-lende und von der dortigen Verwaltung unabhängige Be-hörde einzusetzen, würde ohne Zweifel im hamburgischenSenate, dieser hocharistokratischen und conservativen Körper-schaft, auf erheblichen Widerstand gestossen sein/' 7 )

So erhob nun jeder Uferstaat den Anspruch, sichselbst bei jedem Schiffe zu überzeugen, ob die im Lade-scheine angeführten Waren und keine anderen verladenseien. Hätte auch in den meisten Fällen eine oberflächlicheBesichtigung der Warenladung genügt, so wäre doch durchdie Verleihung des Kevisionsrechtes an sämtliche Ufer-staaten der Willkür der Subalternbeamten Thür und Thorgeöffnet worden. Alle Achtung vor der Integrität des