Abgaben nötig sei. Die Festsetzung der Höhe des Zolleswahr davon wohl zu zunterscheiden. Mochte nun auch dasEntgegenkommen Preussens in der Herabsetzung seinerZollämter-Zahl nur eine Thatsache sein, welche in jedemFalle eingetreten wäre, so konnte es doch verlangen, dassdie übrigen Staaten in gleicher Weise ihre Erhebungsstellenverminderten.
Allerdings war in dieser Frage innerhalb des preussi-schen Ministeriums keine Einstimmigkeit vorhanden. GrafBernstorff, der Minister der auswärtigen Angelegenheiten,wollte das Zollamt in Magdeburg beibehalten. 82 ) Vermutlichwar er damals noch der Ansicht, dass Magdeburg sein Um-laderecht behalten würde, und glaubte, dass dort ohne Be-lästigung des Handels ein Zoll erhoben werden könne, zu-mal in Magdeburg viele Waren den Strom verliessen undüber Leipzig und Altenburg nach Süddeutschland verladenwurden. 88 ) Der Finanzminister Freiherr von Klewitz drangdarauf, dass sich Preussen ein Nebenzollamt in Lenzen Vor-behalte für alle Waren, welche zwischen Lenzen, welcheshart an der mecklenburgischen Grenze lag, und Wittenberge ausgeladen wurden. 84 ) Dieses Nebenamt wurde auch durchdie Elbschiffahrts-Akte eingerichtet.«
Die übrigen Uferstaaten gingen in der Verminderungihrer Zollstätten nicht soweit wie Preussen. Es wurdenvon ihnen folgende Ämter beibehalten: Österreich behieltAussig und Niedergrund, wohin, als dicht an der sächsischenGrenze liegend, das bisherige Amt in Tetschen verlegt wurde;Sachsen Schandau und Strehla und für den inneren sächsi-schenVerkehr auch Dresden und Pirna; die Anhaltiner Coswig ,Rosslau und Dessau; Hannover Schnackenburg, Bleckede und Brunshausen, sowie Hitzacker für diejenigen Waren,welche keine seiner übrigen Zollstellen berührten; Mecklen-burg Dömitz und Boizenburg; Dänemark (resp. Lauenburg )Lauenburg; und Hamburg Hamburg .
Wir ersehen hieraus, dass die Staaten zum Teil vielGewicht auf den Lokalverkehr legten. Denn dieses kanndoch nur der Grund gewesen sein, warum z. B. Hannoverfür sich 4 Ämter beibehielt. Ausserdem wird uns hierdurch