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Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
Entstehung
Seite
45
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PREUSSEN U. D. DRESD. EUBSCH1FFA1IRTS-C0MMISSI0X 45

Etat.

Wirkliche Einnahme.

Lenzener Zoll

62693.

.

.

109398.

17.

7.

Licent

55070.

- .

71460.

2.

1.

Wittenberge

18387.

24140.

19.

4.

Sandau

11558.

.

16323.

14.

9.

Tangermünde

26144.

.

.

Jerichow

11557.

.

.

15874.

14.

2.

Magdeburg

25767.

-.

- .

Schönebeck

6968.

- .

- .

Grünewalde

8866.

.

.

Barby

8570.

Aken

7239.

.

Wittenberg

2899.

3.

7.

Pretzsch

2674.

.

.

Torgau

3159.

21.

4.

Mühlbeig

6934.

6.

6.

258486.

7.

5.

Wie aus den beigefügten wirklichen Einnahmen einigerÄmter ersichtlich ist, überstieg die wirkliche Einnahme denEtat noch um '/4 bis V 5 - 95 ) DieVerwaltungskosten sollten nachdem Voranschlag 11071 Tlilr. 3 Gr. 2 Pf., also ungefähr473°/n betragen.

Unter den Privaterhebungen waren die bedeutendsten diein Magdeburg , sowohl die Niederlagegebühren, als der Zoll.

Die Verwaltung der Stadt Magdeburg liess im Zu-sammenhang mit der Ausübung ihres Umladerechtes, aufwelches in dem folgenden Abschnitt eingegangen werdenwird, eine Anzahl Abgaben erheben. Ich muss diese Ab-gaben in der Besprechung von dem Institute des Umlade-rechtes an sich trennen, da sie an dieser Stelle, wo es sichum die Frage der Belastung des Verkehres durch Abgabenhandelt, angeführt werden müssen. Sie hatten einen ge-bührenartigen Charakter, insofern sie für den allerdingserzwungenen Genuss einiger dortiger Verkehrsanstalten ent-richtet werden mussten. 99 ) Zunächst war eine sogenannteNiederlagegebühr zu zahlen für die Benutzung der Lager-räume des Packhofes. Die Waren waren in keinem Fallevon ihr befreit, auch dann nicht, wenn die Umladung in