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II. ABSCHNITT
den Dresdener Kahn (resp. bei der Thal fahrt in den Magde-burgischen) sofort erfolgen konnte. Nach dem Tarif vom1. Januar 1818 hatten Güter, welche für Rechnung einesmagdeburgischen Kaufmanns verschifft wurden, für denCentner 11 Pfg. Niederlage zu zahlen, fremde Güter dagegen1 Gr. 8 Pfg. Benutzten fremde Güter die Lagerräume längerals 3 Monate, so mussten sie die Niederlagegebühr nochmalsbezahlen; die „eigenen“ Güter waren hiervon ausgenommen.An die Niederlagegebühr schloss sich zunächst das Wage-geld. Es betrug regelmässig 8 Pf. für den Centner. NurRunkelrüben und Cichorien zahlten 4 Pf. Diejenigen Waren,welche gepfändet wurden, zahlten 6 2 /a Pf. 100 ) Schliesslichgab es noch eine Anzahl (43) Güter, welche ihrer grossenMengen oder Volumina wegen weder gewogen noch gepfändetzu werden verpflichtet waren; diese zahlten trotzdem einefür jede einzelne Ware festgesetzte Abgabe als Wagegeld.Bei der letzteren Gruppe wurde auch unterschieden, ob essich um eigene oder fremde Güter handelte. Jedoch warenvon dieser Abgabe diejenigen Waren befreit, welche ausden Speicherräumen eines magdeburgischen Kaufmannskamen (sog. häusliche Niederlage), um zu Wasser versendetzu werden (ebenso bei dem entgegengesetzten Wege), undweder gewogen noch gepfündet wurden. Neben dem Wage-geld wurde noch ein Windegeld, 1 Pf. für den Centner, er-hoben. Kamen die Waren nicht auf den Packhof zur Nieder-lage, sondern gingen in die Speicherräume eines Kaufmannszu diesem Zwecke, so waren sie von allen Packhofabgaben,wie wir die Zahlungen zusammen genommen wohl nennenkönnen, befreit; aber sie durften, wenn sie alsdann weiterverladen werden sollten, nie länger als 24 Stunden vor derEinladung in die Schiffe, welche regelmässig vom Packhofaus geschah, dort liegen, ohne die Niederlagegebühr zuzahlen. Die Benutzung von Privatspeichern kam häufigbei denjenigen Waren vor, welche in Magdeburg den Land-weg verliessen und erst von hier aus die El he, entwederaufwärts oder abwärts, benutzten; dasselbe wird der Fallgewesen sein, wenn die Waren zuerst das Schiff und dannden Fuhrmann benutzten. Die verschiedenen Bedingungen,