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Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
Entstehung
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PREUSSEN U. I). DRESD . EEI5SCI UFF AI1RTS-C0M MISSION 55

man den Staderzoll mit den übrigen Flusszöllen nicht ineine Linie stellen. Aber mit dem Lokalverkehr beschäftigtesich die Dresdener Kommission nicht, sondern, als völker-rechtliches Institut, mit dem internationalen. Daher warvon der Frage nach der Natur dieses Zolles wohl zu trennendie Frage, ob durch ihn der Elbeverkehr, welcher dochzum grössten Teil das Ende oder der Anfang eines See-transportes ist, erschwert wurde. Ohne Zweifel war diesin hohem Masse der Fall, wie aus den überaus häufigenKlagen während seines Bestehens hervorgeht. Aus diesemGrunde war daher Hannover verpflichtet, den Tarif, überwelchen kein Schiffer und kein Kaufmann etwas positiveswusste 114 ), der Kommission vorzulegen. Das Hemmendedieses Zolles lag vor allein in dem Umstande, dass er keineGegenleistung dem Verkehr darbot. Zur Unterhaltung desUnterlaufes der Elbe trug Hannover nicht das Geringstebei. Dies wurde dem Hamburgischen Senate, vielleicht auchdem Magistrate in Altona , überlassen. 115 )

Schliesslich hatte das Konnte auch nicht die preussischeDurchfuhrabgabe berücksichtigt. Preussen selbst wollte sieganz von den Elbzöllen getrennt wissen; denn die Kommissionhabe nur die besonderen, örtlichen Zölle im Auge, währendder Durchgangszoll eine allgemeine Handelsabgabe sei, welchenicht von der Elbschiffahrt, sondern von dem Verkehr mitdem Auslande erhoben würde. Nach dieser Anschauunghätte sie aber von Preussen bei der Ermittelung des Durch-schnittzolles nicht vermisst werden dürfen, sondern ebenso,wie der Stader Zoll, für sich daraufhin geprüft werdenmüssen, ob und in wieweit sie eine Erschwerung des Elbe-transitverkehres bildete. Eine eingehende, wo möglich,statistische Untersuchung dieser Frage fand aber nicht statt.Da Preussen als einziger Uferstaat eine solche Abgabe er-hob, so erklärten sich schon aus diesem Grunde die übrigenStaaten gegen ihr Weiterbestehen auf der Elbe . Aber eben-sowenig wurde eine Abwägung der Motive dieser Abgabe,besonders wegen des Schmuggels, vorgenommen. 116 )

Für Preussen wäre der Verlust der Aufhebung dieserAbgabe ein sehr grosser gewesen, wozu noch kam, dass