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Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
Entstehung
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FREÜSSEN U. 1). DRESD . ELBSCHIFFA1IRTS-C0MMISSI0R 67

sich nicht zu einem feststehenden Tarif einigen konnten.Die Elbschiffahrtsakte zeigt daher in dem Tarif der Rekog-nitionsgebühr gar keine Verhältnismässigkeit zwischen deneinzelnen Staaten. Daran war vor allem Schuld, dass manbei der Festsetzung des eigentlichen Elbzolles diese ArtAbgabe gar nicht berücksichtigt hatte; aus welchem Grunde,ist nicht, recht ersichtlich. So kam es, dass nach der Fest-legung des Zolles, als die einzelnen Uferstaaten einen ganzerheblichen Ausfall in ihren Elbzolleinnahmen vor sich sahen,diesen durch die Rekognitionsgebühr zu ersetzen strebtenund dabei zu keinem einheitlichen Satze gelangen konnten.Daher ist es nicht ganz unrichtig, wenn man sagt, dass dieRekognitionsgebühr die Wohlthaten des neuen, geregeltenElbzolles in gewissem Grade paralysierte. In der Zukunftwar sie auch in der That, während langer Zeit die Haupt-beschwerde der Schiffahrt, mehr als die Elbzölle an sich. 139 )

Die preussische und österreichische Absicht ging ur-sprünglich dahin, die Rekognitionsgebühr im Verhältnis derneuen Zollsätze unter die Uferstaaten zu verteilen; um ihreErhebung möglichst einfach zu gestalten, könne sie im Ein-ladehafen für die ganze von dem betreffenden Fahrzeuge zudurchfahrende Strecke gezahlt werden. 141 ) Mit diesen Vor-schlägen drang man indessen nicht durch. Auch die Längeder Uferbesitzungen nahm man nicht als Massstab für dieFestsetzung. Denn diese standen in gar keinem Verhältniszu den bisherigen Einnahmen: Sachsen gab diese auf jähr-lich 5000 Thl. an, Anhalt auf 2250, Preussen auf 24000,Hannover auf 3500, Lauenburg auf 19 000, Mecklenburg auf 23 500. 141 ) Die preussische Regierung erklärte sichbereit, auf mehr als die Hälfte dieser Einnahme zu ver-zichten, also sich mit 1012 000 Thl. begnügen zu wollen,indem sie die gleiche Bereitwilligkeit der anderen Ufer-staaten voraussetzte. In wie weit diese Voraussetzung ein-trat, ist nicht bekannt. Jedenfalls ist anzunehmen, dassdie preussische Regierung auf die obige Summe noch rechnete,indem der Tarif für die verschiedenen Grössen der Schiffeauf dem preussischen Laufe der Elbe 1 Thl. 8 Gr. bis 5 Thl.

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