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II. ABSCHNITT
Verpflichtung, dass sie die Verladungen in kürzester Zeitund bei jedem Wasserstande, welcher eine Fahrt zuliess,vornehmen würden und dass sie gegen einen festen, wahr-scheinlich in gewissen Zwischenräumen neu zu vereinbaren-den Frachtsatz die Waren verschiffen würden. Bevor einFahrzeug in den Betrieb neu eingereiht wurde, musste eshinsichtlich seiner Tauglichkeit von einer aus Kaufleuten,Schiffern und nautischen Sachverständigen bestehendenKommission untersucht und für geeignet zur Flussschiffahrterklärt werden. Ausserdem durften die Schiffer die Fahr-zeuge nur mit einer im Verhältnis zu ihrem Laderaum be-stimmten Anzahl Güter beladen. Aus diesem Reglementergaben sich sowohl für die beiden kontrahierenden Teileals auch für den Elbverkehr als solchen grosse Vorteile.Für die Kalkulation der Transportspesen ergab sich darauseine gewisse Beständigkeit und Sicherheit, welche allerdingsdurch die teilweise unberechenbaren Elbzolltarife wiederaufgehoben werden konnte. Was das Abkommen selbstbetrifft, so stand seinem Weiterbestehen nach der Aufhebungdes magdeburgiseben Umladerechtes nichts im Wege, zumalder Artikel 6 der Elbschiffahrtsakte vom 23. Juni 1821 aus-drücklich die Beibehaltung der sogenannten Rangfahrten,welche natürlich mit dem magdeburgischen Frachtvertragverbunden waien, erlaubte. Auf der anderen Seite warallerdings die Möglichkeit vorhanden, dass die an Magdeburg vorüberfahrenden Schiffe den zur Vereinigung gehörigenSchiffern Konkurrenz - machen und den Transport vielleichtgegen eine niedrigere Fracht übernehmen würden, wenn sieschon Waren an Bord hatten, sodass der eine oder derandere Kaufmann bewogen worden wäre, den Kontrakt zulösen. Indessen vollziehen sich gerade im Handel und Ver-kehr, wo jeder auf die Zuverlässigkeit des anderen unbe-dingt angewiesen ist, solche Wandlungen sehr langsam unddiese Befürchtung brachte damals, obwohl sie zweifelsohnebestand, auch weder die Kaufmannschaft noch die Schiffer-schaft Magdeburgs zum Ausdruck. Grundlos aber und mitanderen Äusserungen im Widerspruch stehend war die Be-fürchtung, dass die Schiffer den Vertrag kündigen würden