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Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
Entstehung
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DIE BEDEUTUNG DER ELBSCHIFFAHRTSAKTE VOH 1821 89

nur Gegenstände, welche für den Verkehr und für die Kassender Regierungen eine sehr geringe Bedeutung hatten. Geradedie Hauptartikel des grossen Verkehrs, Kaffee, Wein, Tabak,Zucker, Garn, blieben von den Ermässigungen ausgeschlossen,sodass die Zunahme der Einfuhr dieser Artikel auf der Elbe in den folgenden Jahren sehr gering war und sehrschwankte. 186 ) Die vierte Revisionskommission (1858) fandeine sehr veränderte Sachlage, welche für die Richtung derzukünftigen Verkehrspolitik bestimmend wirken musste, vor.Erstens hatte Dänemark durch Vertrag mit Preussen, Öster-reich , Belgien, Frankreich, Grossbritannien , Hannover,Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg, den Niederlanden, Russ-land, Schweden und Norwegen und den freien Hansestädtenam 14. März 1857 die Sund- und Beltzölle aufgehoben undsich in Gemeinschaft mit Schweden zur Sicherung und Be-lebung der Schiffahrt zwischen Nordsee und Ostsee ver-pflichtet, Baken, Tonnen und sonstige Seezeichen im Sund,den beiden Belten und dem Kattegat , sowie Feuer- undLeuchttürme in den Häfen und den Mündungen der Flüsseund Kanäle in bestem Zustande zu erhalten, sowie nochandere Vorteile bezüglich des Lootsendienstes der inter-nationalen Schiffahrt eingeräumt. 187 ) Zweitens hatten sichzu beiden Seiten des schiffbaren Laufes der Elbe die Eisen-bahnen mehr und mehr zu einem gefährlichen Wettbewerberim grossen Verkehr entwickelt. 188 ) Diese Vorgänge legtenden Elbuferstaaten nicht allein eine bedeutende Herabsetzungder Zölle sehr nahe, sondern es wurde geradezu von dem ham-burgischen Senate auf Veranlassung der dortigen Kommerz-deputation, deren wissenschaftlicher Sekretär damals AdolfSoetbeer war, die gänzliche Ablösung der Elbzölle bean-tragt. 189 ) Erreicht wurde dies nicht, ja nicht einmal dievon Hamburg , von Preussen und Sachsen getrennt gestelltenAnträge auf Zollherabsetzungen hatten irgend einen Erfolg;die Regierungen Dänemarks, Mecklenburgs und Hannoverswilligten nicht in die geringste Herabsetzung des Tarifes,indem sie wiederholt behaupteten, dass eine Bedrückungder Elbe nicht vorhanden sei. So schloss diese Kommissionohne jedes Resultat; sie wurde aufgelöst. Das Ende dieser