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Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
Entstehung
Seite
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1)1E BEDEUTUNG DER ELBSCHIFF AH RTS-AKTE VON 1821 95

Handel durchaus nicht. 202 ) Wir haben hier zwei Urteile,welche sehr ins Gewicht fallen: das eines Historikers, welchervielleicht der gründlichste Kenner der neuzeitlichen politi-schen Geschichte Deutschlands ist, und das eines praktischenStaatsmannes, welcher ein ausgezeichneter Kenner des Handelsund der Schiffahrt war und viele Jahre lang die Geschickeder grössten Handelsstadt des europäischen Festlandesleitete. 203 ) Was wir unter den Spuren mühseliger Kämpfe,wie von Treitschke sagt, zu verstehen haben und wie sievon uns aufzufassen sind, ist wohl aus dem bisher Gesagtenklar geworden. Indessen glaube ich, dass, wenn wir dieFlbschiffahrtsakte von dem Standpunkt der damaligen Sach-lage auffassen und ich glaube nicht, dass wir eine andereBetrachtung anstellen dürfen, ihr die Bezeichnungdürftignicht zukommt, zumal wir im allgemeinen Sprachgebrauchmit diesem Worte den Begriff der Geringschätzung von derSeite des Urteilenden aus verbinden. Von Treitschke be-trachtet die Akte im Laufe seiner Darstellung der unsauberenPolitik der Anhaltiner und ist vielleicht im Hinblick darauf,dass die Anhaltiner, beseelt von hartnäckigem Souveränitäts-stolz ohne Macht, nur ganz geringe Konzessionen machten,zu dieser Charakterisierung geführt worden. Aber: dasRevisionsrecht der Zollstätten wurde geregelt, die Zahl derÄmter wurde um die Hälfte herabgesetzt, der Tarif derÄmter wurde genau festgesetzt, der Zollsatz seihst wurdeherabgesetzt, wenn auch zum Teil durch die Rekognitions-gebühr wieder erhöht, die Umladerechte wurden beseitigt, ich halte das für bedeutende wirtschaftliche Vorteile,welche die Nachteile (die anhaltinische Hartnäckigkeit undden Eigensinn Hannovers in Sachen des Stader Zolles) dochsehr aufwiegen. Der Schiffer konnte jetzt die Elbschiftährts-akte, welche gedruckt heim Buchhändler zu kaufen war, zurHand nehmen und erhielt durch sie ein Vademecum für dieganze Elbefahrt von Hamburg bis Melnik. Wie hätte ersich das vordem beschaffen sollen! Kirchenpauer sagt,dass die Akte, wenn sie auch einen sehr zweckmässigenZustand gegen früher schuf, doch dem Handel durchausnicht genügte. Und zwar sagt, er dies, wie aus seinen