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Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
Entstehung
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Itl. ABSCHNITT

weiteren Auseinandersetzungen hervorgeht, mit Rücksichtauf die Zölle und Zollmassregeln. Dies ist ohne weitereszuzugeben, und ich möchte seine Charakterisierung als imhöchsten Grade zutreffend und scharf bezeichnen. DasResultat der Dresdener Verhandlungen war eben nichtsfertiges, in sich abgeschlossenes, nichts, was einen dauern-den Zustand schaffen konnte. Das wollte es auch gar nicht.Es war vielmehr, wie auch der Schluss des Artikels 30 sagte,nur ein grundlegendes Werk, von welchem aus weiter ge-arbeitet werden musste. Der Inhalt der Akte ist die erstein ein System gebrachte, dem Zeitgeist angepasste Zusammen-fassung der Elbzollverfassungen, welche allerdings nichtimmer den rechtlichen Bestand der Verhältnisse prüfte. Dasletztere ist vielleicht mit Fleiss geschehen.

Der dritte Umstand, welcher uns die Dresdener Akteals von wirtschaftlicher Bedeutung erscheinen lässt, bestehtdarin, dass sie nicht allein den zukünftigen Elbschiffahrts-Kommissionen vorarbeitete, sondern auch in dankenswerterWeise den Beratungen der Weserschiffahrts-Kommission inMinden , was auch ausdrücklich innerhalb der preussischenRegierung anerkannt wurde. 204 )

Auch noch ein vierter Punkt scheint uns die Bedeutungder Akte von 1821 zu zeigen. Vergleichen wir kurz dieDresdener Verhandlungen von 18191821 und die Hamburgervon 1858. Beide haben die Aufgabe, in einem Zeitpunkte,in welchem durch äussere Verhältnisse das Verkehrswesenund die Handelspolitik sich ändern muss, festgewurzelteEinrichtungen, wenn auch nicht gerade umzuwerfen, so dochgänzlich umzuarbeiten. Ich halte die 1819 gestellte Aufgabeauch für schwieriger als die von 1858, da es sich im erstenFalle um einen Kampf mit neuen Anschauungen handelte,welche noch, wenigstens auf unserem Spezialgebiet, zunächstnur in der Theorie existierten, während 1858 doch bereitsdie Eisenbahn eine sehr empfindliche Konkurrenz der Elb-schiffahrt bereitete, also die praktische Erfahrung zur Seitestand. In Dresden wurde man, soweit es möglich war, dergestellten Aufgabe gerecht, in Hamburg trennte man sichohne Ergebnis.