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Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
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ANMERKUNGEN

56 Schifsgefässe, zum Tlieil grosse Gefässe, wenn kein Schiff-Schreiberdabey vorhanden gewesen, als auch zum Tlieil Jagden, mit der ausSchlesien kommenden Stück-Giither beladen, die Stüok-Gülher allemahlsehr accurut und riclitig gemessen, die Zoll-Angaben oder Zoll-Zettelsallemahl mit eigener Iland geschrieben, wie solches die Zoll-Zettel inden Zoll-Ämtern alliier (seil. Berlin ) und zu Lentzen richtig ausweisenmüssen, mithin also der Schiffer denen Zoll-Ämtern und in specie denalhiesigen diese so mühsame und sehr weitläuftige Arbeit Vorarbeitenund thun muss; habe aber fast allemahl und möchte fast sagen, dassbey einem jeden Articul von Waare die Zoll-Gefüllc gantz wunderlichund über die Maasse zum Nachtheil der Schiffer gerechnet hat, sodasswenn ich den Fracht nach den Zoll-Zettel mit denen Kauf-Leuten habereguliren wollen, fast niemalen ohne Streit und Verdruss habe könnenfertig werden, und wobey doch auch öfters Schaden erfolget ist; ichhabe solches allemal auch gehörig angezeichnet und angezeiget, nurwar es übel, dass von der guten Intention, die ich bezeigte und michmit den hiesigen Wasser-Zoll-Amte wegen des mit unrecht genommenund zu viel gerechneten oft herum stritte, und welches hernachfN. B. wenn es vorbey war) allemal recht hat geben müssen, dennochvon etlichen Herren Schiffern so zu sagen heimliche Nacken-Schlägeerdulden müssen, da Sie mir doch solche Wissenschaft, wie zum Zoll-Wesen gehöret, nicht missgönnen sollten, sondern Ihnen lieb könteseyn, dass ich der Sache gewachsen bin, denn darzu gehöret wahrlichsehr vieles. Indessen so ist es eines ehrlichen Mannes seine Schuldig-keit, will er vor redlich und auch nicht vor dumm und unerfahrenpasssiren, dass er Schaden und Nachtheil abzuwenden suchet und seinerPrinzipalen bestes befördern trachtet; ich habe mich deswegen allesdasjenige angeschaft und mit vieler Mühe, Fleiss und schwere Kosten,was zu einen geschulten und in Zollsachen erfahrenen Zöllner, Zollantonund Schiffer erforderlich ist. Ferner heisst es in dem Vorwort:Erinnerung an die Herren Zoll-VerWalter und sämtliche Zöllner.

Es giebt unter diesen Leuten recht brave und gute Männer, dienach der Zoll-Rolle und derer Vorschrift der Zollanten und Trafiquiren-den nach Billigkeit, mit Glimpff und Bescheidenheit allemahl behandeln,und denen Zollanten nach den Edict vom 19. September 1742 laut auchgedruckte Zoll-Instruction vom 23. May 1746, welche Ihren Eyd bey-gefügt ist, ober vor Schaden und Ungelegenheit warnen als darinn zustiirtzen suchen, und diese haben sich den 3., 9. und 18. Artikul IhrerInstruction wohl imprimiret und vergeben weder das Königliche Zoll-Interesse noch den Zollanten was; und solchen Leuten, die also nochdarzu denen Trafiquirenden und Zollenden geschwind und prompteoxpediren, ist wohl billig, dass man Ihnen noch ein klein Douceur nebenden Zoll-Gefällen zufliessen lässt, ersteres aber kein muss ist. Hingegengiebt es welche, die schnurstracks gerade dagegen handeln und denenZollanten chicaniren, aufhalten und tourbiren, zwicken, zwacken, zupffenund rupffen und mit einer Klappe nicht 2, sondern gleich 3 Fliegen