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Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
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ANMERKUNGEN

ein roter Faden zieht sich dies für unsere Schiffahrt so unheilvolleGeschäftsprinzip durch den Frachtenmarkt eines ganzen Jahres, wo-durch eine gesunde Konjunktur gar nicht oder nur in den aller seltenstenFällen aufkommen kann. Während nun auf der einen Seite vielfachdie Dnmpfschittahrtsgesellschafton durch ihr Vorgehen lähmend auf einerspriessliches Gedeihen des Geschäfts einwirken , sind es auf der an-deren Seite wieder eine Anzahl Spediteure, welche, ohne Rückdeckungzu haben, die Frachten fixen und damit auf ein Niveau hinunterzudrückenbemüht sind , das jeder Beschreibung spottet. Es ist beinahe nicht zuglauben, wie jene Herren, welche ein Haftpflichtgesetz in der Schwere,wie wir es haben, kaum dem Namen nach kennen, die zu den Lastender sozialpolitischen Gesetzgebung, soweit ihre Thiitigkeit im Fracht-geschäft hierbei in Betracht kommt, absolut nichts beizusteuern haben,überhaupt in die Lage kommen Frachten vorzuschreiben, die geradeherausgesagt zum Verhungern zu viel und zum Loben zu wenig über-lassen , dem Handel damit also gar nicht dienen; und doch ist es derFall, dank der Konkurrenz und der Leichtgläubigkeit vieler unsererSchiffer, welche allezeit geneigt sind, Einflüsterungen unberufener Leutewillig ihr Ohr zu leihen, Leute, die unter Anführung gern gehörterSchlagworte auf die Unerfahrenheit der Schiffer spekulierend an derenMark zehren. Wo soll das hinführen! Die Anforderungen, welche anjeden Sehitfahrttrcibenden gestellt werden, wachsen von Jahr zu Jahr.Die sozialpolitische Gesetzgebung verpflichtet in unserer Zeit insonder-heit die Arbeitgeber zu grossen Opfern, die von Jahr zu Jahr erheb-liche Steigerungen nachweisen, die vorangeführte Konkurrenz, alle dieseVerhältnisse erlegen der Schiffahrt, sofern sie leistungsfähig sein undbleiben will, die zwingende Notwendigkeit auf, durch einmütiges Zu-sammengehen aller Berufsgenossen zu erstreben, dass der Wettbewerb,wie ihn die heutigen Verhältnisse bedingen, in geordnete Bahnen ge-lenkt werde. Überall, wohin wir uns wenden, sehen wir das Bestreben,durch engen Zusammenschluss der Berufsgenossen die Interessen dosEinzelnen zu fördern. Wir schlagen demnach zur Erreichung unsererZwecke, gestützt auf den einstimmigen Beschluss der Vereinsversamm-lung vom 23. April n. c. das Folgende vor:

1) Bildung eines allgemeinen Vereins der an der Elbe und Saale ansässigen Schiffseigner und Dampfschiffahrts-Gesollschaften.

2) Errichtung von Schiffahrtsbezirken und Ladebüreaus unter derOberleitung von Schiffseignern längs der ganzen Elbe und Saale , zumZweck der Erhaltung der Frachten auf einem gesunden Niveau.

3) Errichtung einer gemeinsamen Kasse, welche in erster Linieden Zweck haben soll, einer zeitweiligen Überproduktion durch Zahlungvon Entschädigungen an zur Auflegung ihrer Fahrzeuge gezwungeneKollegen entgegen zu arbeiten, ferner um Darlehen an würdige Schiffs-eigner abgeben zu können, damit diese nicht, wie es leider so häufigvorkommt, in die Verlegenheit geraten, um vom Absender einen Vor-schuss zu erhalten, die erste beste ihnen zu erbärmlichen Preisen an-