ANMERKUNGEN
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gebotene Ladung anzunebmen. Die Bildung einer derartigen Kasse istnotwendig, um der in Aussicht genommenen Vereinigung eine festeGrundlage dauernden Zusammenhaltens zu geben. Eine einfache Ab-sprache über die Frachtenhöhe hat ohne die dem Schiffseigner für seinAbwarten zu gebenden materiellen Garantieen im praktischen Lehenniemals einen bindenden Kitt gehabt.
Dass derartige Bestrebungen nur von Erfolg gekrönt sein können,wenn die Schiffahrt einen starken und mächtigen Verband bildet, demmöglichst jeder Schiffer angeliüre.i muss, und wenn die bestehendenDampfschiffahrts-Gesellschaften dem Verbände als Mitglieder angehören,liegt auf der Hand. Die angestrebten, lediglich auf das Wohl der Schiff-fahrt abzielenden Bestrebungen werden daher nur durchschlagend wirkenkönnen, wenn alle Schiffer sich erheben und zur Abgabe der Erklärungbereit finden, fortan nur unter einer Flagge, der des neu zu errichten-den Verbandes, zu segeln.
Die Errichtung von Schiffahrtsbezirken und Ladebureaus habenwir uns wie folgt vorgezeichnet: die ganze Elbe wird in 17 Schiffahrts-bezirke geteilt und zwar :
I. Böhmen. Von Aussig elbaufwärts und niederwärts bis Schön-priesen. Sitz des Bezirks: Aussig .
II. Von Schönpriesen bis zur sächsischen Grenze, umfassend dieHäfen Rosawitz, Bodenbach, Tetschen -Laube. Sitz des Bezirks: Tetschen.
III. Von der sächsisch-böhmischen Grenze bis oberhalb Meissen .Sitz des Bezirks: Dresden .
IV. Von Meissen bis zur sächsisch-preussischen Landesgrenze.Sitz des Bezirks: Riesa .
V. Von der sächsisch-preussischen Landesgrenze bis einschliesslichKleinwittenberg. Sitz des Bezirks : Kleinwittenberg .
VI. Von unterhalb Kleinwittenberg bis einschliesslich Kornhaus.Sitz des Bezirks: Rosslau.
VII. Von Kornhaus bis einschliesslich Aken . Sitz des Bezirks:
VIII. Von unterhalb Aken bis einschliesslich Westerhüsen . Sitzdes Bezirks: Schönebeck .
IX. Von Westerhüsen bis oberhalb Bittkau . Sitz des Bezirks:Magdeburg .
X. Von Bittkau bis einschliesslich Arneburg . Sitz des Bezirks:Tangermünde .
XI. Von Arneburg bis zur mecklenburgischen Grenze. Sitz desBezirks: Wittenberge .
XII. Von der mecklenburgischen Grenze bis einschliesslichBleckede. Sitz des Bezirks: Dömitz .
XIII. Von Bleckede bis Geesthacht. Sitz des Bezirks: Lauenburg .
XIV. Von Geesthacht bis Hamburg und Altona . Sitz des Bezirks:Hamburg .