ANMERKUNGKN
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keit, die Schiffahrt auf der Elbe frei zu geben, nebst einer Darstellungder Missbrauche, welche bei dem Schiffer-Monopol obwalten (nebsteinem Nachtrag), Berlin 1792, pg. 41/42. Ferner an verschiedenenStellen : Baascb, Zur Geschichte der Berlin-Hamburger Reihefahrt, Ham-burg 1S91 ; ferner die in: Dennstädt, 1. c., befindlichen Beilagen: derChurmärkischen und Hamburger Schiffergilde Reglement und Privi-legium ; Reglement wegen eines zu Einführung guter Ordnung unterdem Schifs-Yolcke auf der Elb - Schiffahrt bei der Chur-MärkischenSchiffer-Gülde zu Hamburg zu bestellenden Wasser - Schouts; Patent,dass die Schiffs-Knechte, welche auf den Schiffen Dieberey oder Betrugbegehen, mit der Karre bestrafet werden sollen, Berlin , 3. September1739; Patent, wie sowohl die Schiffer und deren Knechte, bo Victualienund hoch impostirte oder wohl gar verbothene Waaren , auf denenSchiffsgefässen versteckten oder unter anderen Waaren verpackten undsolchergestalt ohne die Accise und den Zoll zu erlegen, heimlich ein-zubringen intendiren, als auch die Kauffleute, welche alle Waaren undRachen in denen Zöllen nicht nccurat und nahmentlich angeben, be-strafet werden sollen, Berlin , 29. .Tuny 1754; Erneuertes und geschärftesEdict, dass die Fuhrleute, Zollanten und Reisenden von allen Plackereyenund Belästigungen zu Wasser und zu Lande gäntzlieh befreiet bleibensollen; Berlin , 19. September 1742; Avertissement wider die Excesseder Schiffs-Knechte, so sie bisher bey Abforderung des Fracht-Lohnesgegen die Kaufleute verübet, Berlin 31. August 174C. Siehe ferner:Toeche-Mittler, 1. o. pg. 121.
Es war eine Eigentümlichkeit dos Merkantilismus, dass er vorallem auf den auswärtigen Handel sein Augenmerk richtete und es oftübersah , auch für eine Besserung der inneren Verkehrswege Sorgezu tragen. Daher musste natürlich die Rechtsunsicherheit auf denStrassen im Inneren zunehmen. Man plante grosse Handels- und Ge-werbeunternehmen, führte sie auch aus; aber diese konnten von keinemdauernden Bestände sein, weil eben die Transportwege sich nicht besserten.Eigentümlicher Weise finden wir weder in den Statuten solcher Unter-nehmen noch in Beratungen während ihrer Existenz irgend etwas überdie Verkehrsmittel erwähnt; man sehe z. B.: Ring, Asiatische Handlungs-compngnieen Friedrichs des Grossen, Berlin 1890, passim, und Hätschele,Das Manufacturhaus auf dem Tabor in Wien , (Staats- und Socialwissen-schaftliche Forschungen, hgg. von Schmoller, Bd. 6, Heft 1), Leipzig 1886, u. a. p. 14/15, 39. Anders war es in Frankreich . Hier übersahColbert in keinem Augenblick den Zusammenhang zwischen inneremVerkehr und Aussenhandel; siehe hierüber: Eisenhart, Geschichte derNationalüconomik, Jena 1891, pg. 20 ff., Farnnm, Die innere französischeGewerbepolitik von Colbert bis Turgot, Leipzig 1878, pg. 7, und Cohn,Colbert (vornehmlich in staatswirtschaftlicher Hinsicht), in der Zeit-schrift für die gesamte Staatswissenschaft, 1869, pg. 432 ff. — Über dieGeringschätzung des Binnenhandels seitens der englischen TheorikerK r i e 1 e , Die Regulierung' der Klbschiftjihrt, 9