ANMERKUNGEN
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39) Es ist mir nur gelungen, über den Alvenslebenschen Privat-zoll (Anhang Nr. 2) etwas näheres beizubringen, nicht über die anderenPrivatzölle an der Elbe.
40) Einige weitere, indessen nicht bedeutende, Änderungen indieser Zwischenzeit werden im Laufe der Darstellung erwähnt.
41) Bericht des preussischen Gesandten an das Ministerium derauswärtigen Angelegenheiten, 1. 11. 1817. — Bereits der Handelsvertragzwischen Preussen und Dänemark vom 17. 6. 1818 setzte in Art. 9 dieGleichstellung der dänischen und preussischen Elbschiffe fest.
42) Bericht des hannoverischen Ministeriums an den preussisohenGesandten in Hamburg , 19. 11. 1817.
43) Nasse, Das preussische Zollgesetz vom 26. Mai 1818. Rede,gehalten am 3. August 1879 in der Aula der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität. (Kölnische Zeitung , 11. und 12. August 1879).Er sagt über dieses Gesetz unter anderem: „Es war der erste Schrittzur Begründung des Zollvereins und somit zur Herstellung einer neuenwirksamen, staatlichen Gemeinschaft des deutschen Volkes“. — Diefreikonservative „Schlesische Zeitung“ brachte in No. 361 (26. Mai),1893 einen sich an Treitschke anlehnenden Artikel „Zum 26. Mai 1893“,welcher vor allem auf die persönlichen Verdienste des Generalsteuer-direktors Maassen um dieses Gesetz hinwies.
44) Senator Pehmöller, der Vertreter in der Dresdener Kommission,schrieb am 16. 7. 1818 an den König Friedrich Wilhelm III. von Preussen:
„Schon seit Jahr und Tag schreiben die Rheinbewohner, aberganz besonders die der Seeschiffahrt näher grenzenden Niederländer,namentlich die Kaufmannschaft von Antwerpen dem Auslande von denbevorstehenden Vorteilen der freien Schiffahrt des Rheines, und es isterwiesen, dass im vorigen Jahre schon der Handel dieses Seehafens inso bedeutendes Aufblühen gekommen, wie seit langer Zeit keine Er-fahrung gegeben. Zahlreiche Ladungen von Ost- und Westindien undNordamerika sind dem norddeutschen Handel entzogen und belebenjenen Handelsstrich auf eine merkwürdige Weise. Jener Verkehr wirdnoch mehr gewinnen und sich befestigen, wenn nicht unverzüglich An-stalten getroffen werden, die so nützliche als wichtige Freiheit derElbeschiffahrt zu regulieren. Kömmt man hier so viel später, so istdas einmal Verlorene nicht wieder herbeizuholen. Aber es ist derernstlichsten Betrachtung wert, wie sehr, mit allen anderen Uferstaatender Elbe gemeinschaftlich, Preussen vorzüglich bei dieser Verringerungdes Handelsumsatzes leiden werde. Schon hat der Absatz von Leinenin Irland nach Spanien, Süd- und Nordamerika zum Nachteil des Leinen-handels von Schlesien bedeutend überhand genommen; nur durch schnelleund wohlfeile Flussschiffahrt kann dieser Handel wieder gehoben werden.Dieser Handelszweig und so viele andere preussische, sächsische undböhmische Fabrikate ziehen den Handel von Süd- und Nordamerika ,Ost- und Westindien nach der Elbe, und Hamburg als Seeplatz trittdabei als Geschäftsvermittlerin auf. Aber der Unternehmer hier oder