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ANMERKUNGEN
im Auslande wird die Aufmunterung zu Geschäften verlieren, wenn erbefürchten muss, dass die Freiheit, welche der Rheinschiffuhrt vorbe-reitet wird, der Elbe vorenthalten bleibt. — Es darf nicht gleichgültigsein, ob unsere deutschen Fabrikate schnell oder langsam abgehen;der Wohlstand der Bewohner hängt damit auf das Genaueste zusammen.“
45) Am 11. 12. 1818 erinnerte die bernburgisclie Regierung daspreussische Ministerium an die Antwort auf ihre Anfrage vom 28. 11.1817, wann und wo die Elbeschilfahrts-Kommission tagen würde.
4(5) Siehe Artikel 17 und 19 des Vertrages zwischen Preussenund Sachsen vom 18. 5. 1815.
47) Geheimrat v. Jordan an das Ministerium dor auswärtigenAngelegenheiten 4. 6. 1819. Ebenso schrieb Geheimrat Hoffmann anden Wirkl. Geh. Legationsrat Ancillon 14. 2. 1820: „Die meisten Staatenhaben gar keine Neigung, etwas in ihrem Besitzstände zu ändern; siehüten sich wohl, dies auszusprechen, sondern wünschen immer, dass dieVerhandlungen sich anscheinend ohne ihre Schuld zerschlagen“.
48) Bericht der Minister des Handels, der Finanzen und der aus-wärtigen Angelegenheiten an den Fürsten Hardenberg, vom 15. 4. 1820.
49) Hoffmann (Ministerium d. ausw. Angelg.) an Jordan, 24.4.1820.
50) Hoffmann an den Finanzminister Baron Klewitz, 3. 10. 1820.
51) Mauve zeigt Hardenberg unter dem 20. 4. 1821 an, dass erseine Stellung wegen Beleidigung durch den Baron Münch und Herrnvon Jordan verlassen habe. Es war sogar zu einer sehr heftigen Aus-einandersetzung zwischen Mauve und Jordan auf der Strasse in Dresden gekommen, welche in den Akten im einzelnen genau beschrieben ist.
52) Fürst Hardenberg an Mauve, d. d. Laibach, 16. 2. 1821.
53) Baron Münch war k. k. Gubernialrat und Stadthauptmannvon Prag; er wurde in seiner Dresdener Funktion für einige Zeit er-setzt durch einen Herrn Schaschek v. Mehihurz.
54) Siehe Anmerkung 66. Pehmöller schrieb auch: Geschicht-liche Darstellung der Ereignisse, welche während der Blockade infolgeder Verfügungen des französischen Gouvernements die HamburgischeBank betroffen haben (Hamburg 1814). — Siehe auch: Levy von Halle, Die Hamburger Giro-Bank und ihr Ausgang, Berlin 1891, pg. 9.
55) In der Kritik des Dresdener Konventionsentwurfes durch dieMinisterien des Handels, der Finanzen und der auswärtigen Angelegen-heiten vom 2. Mai 1821 heisst es bezüglich Artikel 32: „(Mit Bezugauf Art. 110 der Congressakte), es ist aber damit nicht gesagt, dassdie Ausdehnung auf die Nebenflüsse von derselben Kommission reguliertwerden soll, welche die Konvention über den Hauptstrom zu unter-handeln und abzuschliessen hat. Diese Kommission besteht nur ausden Bevollmächtigten derjenigen Staaten, deren Ländergebiet der Haupt-strom trennt oder durchfliesset. Nur der letztere Umstand begründetüberhaupt die Notwendigkeit einer gemeinsamen Übereinkunft und istauch bei der Ausdehnung auf die Nebenströme als Bedingung ange-geben. Wo diese daher fehlt, fällt auch der Grund zu einer gemein-