ANMERKUNGEN
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angenommen worden wäre, für die Elbe eine sogenannte gemeinsameInspektion einzuricliten. Über diese heisst es in dem Protokolle derBerliner Konferenzen: „Soweit die gemeinsame Insektion der Elbe in8 Abteilungen, von Mclnik bis an die preussiscb-sächsiscbe Grenze, vondort bis gegen die hannoversche Grenze oberhalb Scbnakenburg undvon da bis Hamburg, von 3 in Dresden, Magdeburg und Hamburg wohnenden Inspektoren zu verwalten sein dürfte, sind beide Unter-zeichnete wesentlich einverstanden. Die Bestimmung des Bezirks deszweiten, in der gedachten Art und nicht blos bis zum Einfluss derHavel , kann um so weniger Schwierigkeit finden, als es in aller Rück-sicht notwendig bleibt, die korrespomlirenden Ämter Mühlberg und"Wittenberge einer und derselben Inspektion unterzuordnen. Auchdarin sind die Unterzeichneten einverstanden, dass die gedachten dreiInspektionen in steter Verbindung stehen müssen. Ob aber vor-geschlagener Massen diese Verbindung in der Form stattfinden solle,dass der zu Magdeburg wohnende Inspektor den beiden andern unterder Benennung eines Oberinspectors vorgesetzt werden solle, bat dempreusiseben Bevollmächtigten um so mehr zweifelhaft erschienen, alsbei der vorgeschlagenen Wahl Preussen auf die Bestellung keiner In-spektorstelle denjenigen Einfluss haben würde, welcher ihm bei dembedeutenden Anteil zukommt, den es an dem Uferbesitze und an derSchiffahrt auf der Elbe hat. A r ielmehr hat es demselben angemessengeschienen, dass alle 3 Inspektoren nur ihrem besonderen Bezirke vor-gesetzt bleiben, über Angelegenheiten, welche sich auf das Ganze desStromes beziehen, bloss auf dem Russe der vollkommenen Gleichheitcorrespondiren und, wo Eingang (Einigung?) nicht stattfindet, an die vonZeit zu Zeit sich versammelnden Revisionskommissionen berichten“. Aufdiese Einrichtung einer Inspektion, welche mit dem von Österreich vorge-schlagenen Octroi-System eng verbunden war, ging die Kommission nichtein; es ist immerhin seltsam, dass Preussen, welche gegen die Einführungdes Octroi-Systems von Anfang an war (vgl. Die Elbzölle etc. pg. 19),die gemeinschaftliche Inspektion befürwortete. Siehe auch Anm. 25.
(58) Min. d. ausw. Angel, an Jordan, 19. 6. 1320.
69) Desgl., 30. 8. 1819.
70) Fürst Metternich an den Fürsten Hardenberg , 5. 3. 1820.
71) Über die damalige Handelspolitik Österreichs siehe: Beer,die österreichische Handelspolitik im neunzehnten Jahrhundert, Wien ,1891, Erstes Kapitel. Auch wird dort auf Seite 4 über ein Votum derHofrechenkammer von 1791 berichtet, welches eine Zollgesetzgebung— allerdings resultatlos — bezweckte, wie sie in Preussen 1818 ein-geführt wurde. Die Idee, die vielen kleinen in Zoll- und Steuersachenselbständigen Provinzen zu einem einzigen Zollgebiet mit Schutzzöllenzu vereinigen, ist daher in Österreich vielleicht in der Regierung früheraufgetaucht als in Preussen . Das würde an die Bauernbefreiung erinnern.
72) Ministerium d. ausw. Angel. (Hoffmann) an den FürstenHardenberg , 15. 4. 1820.