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Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
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ANMERKUNGEN

73) Auf dem rechten Elbufer besitzt Hannover nur das AmtNeuhaus mit der Forstung Carrenzien.

74) Auf dem linken Elbufer besitzt Mecklenburg gegenüberDömitz nur ein Vorwerk.

75) Darstellung in der Denkschrift des dem preussischen Unter-händler beigegebenen Geh. Rats Mauve v. 22. 7. 1820.

76) Auch heute sind die Klagen der Schiffer über den un-genügenden Zustand der Elbehäfen (auch des in Wittenberge ) nochnicht verstummt. So heisst es in einer Eingabe des Hamburger VereinsOberländischer Schiffer an die Regierung in Berlin , vom 11. 4. 1893(Bericht des Hamburger Vereins Oberländischer Schiffer zu Hamburg über das fünfte Vereinsjahr 1893, pg. 11 f.):Der letzte Winter haterkennen lassen , dass die unterhalb Magdeburg befindlichen Elbhäfenden gestellten Anforderungen leider nicht entsprechen, denn sie sindzum Teil nicht in dem Zustande gewesen, dass sio den Schiffern beiEisgefahr genügenden Schutz gewähren. Teils war die Einfahrt derHäfen bei Eintritt des Winters versandet, teils erwiesen sich dieselbennicht tief genug, sodass sich an einigen Orten Ausladungen auf Landnotwendig machten, um Schiff und Ladung vor Schaden zu bewahren,teils war Niemand am Platze, der darauf achtete, oder zu achten hatte,dass die Schiffer nicht willkürlich Liegeplätze einnahmen, wodurch esoft kommen konnte, dass wohl einzelne Fahrzeuge eine gute Lage er-hielten, dagegen aber die vielen später Schutz suchenden Fahrzeugekeinen sicheren Platz mehr fanden, weil der Raum durch Erstereverlegt worden war. Es hat sich ausserdem gerade im letztenWinter sehr störend fühlbar gemacht, dass die vorhandenen Häfen beiweitem nicht ausreichten, den auf der Elbe verkehrenden FahrzeugenUnterkunft und Schutz zu gewähren, welchem grossen Übelstande beiAusbau und Erweiterung der vorhandenen Naturhäfen aber leicht ab-geholfen und somit die Wintergefahren für die Schiffahrt tim ein Be-deutendes herabgemindert werden können. Für diesen neuen, ver-mehrten Schutz würde die Schiffahrt ein mässiges Hafengeld zu zahlenwohl bereit sein, wodurch für die erforderlichen Gelder eine, wennauch nur mässige Verzinsung gewährleistet sein würde. (Die ge-wünschten Veränderungen beziehen sich auf Rogätz, Derben, Tanger-münde, Mühlenholz, Wittenberge, Schnaekenburg, Lenzen, Hitzacker ,Lauenburg .) Die von der Elbstrom-Bauverwaltung erteilte Antwortstellt Änderungen zum Teil in Aussicht, zum Teil hält sie dieselbenfür unmöglich oder unzweckmässig.

77) Über die Bauart der Schiffe siehe den Aufsatz:Die Elb-schiffahrt in diesem Jahrhundert. Wissenschaftliche Beilage derLeipziger Zeitung vom 1. und 5. Novbr. 1892.

Noch im Jahre 1859 wird sehr heftig über den grossen Zeit-verlust , welcher mit der Zollerhebung und Revision verbunden war,geklagt. In einer von Lüder und Fischer, Speditions-, Kommissions-,Wechsel- und Assekuranz-Geschäft in Dresden , herausgegebenen Schrift: