Druckschrift 
Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
Entstehung
Seite
141
Einzelbild herunterladen
 

ANMERKUNGEN

141

dieser Defraude lassen sich durch Aufsicht Schranken setzen. Mankann nicht mit ganzen Reihen von Fuhren und mit bewaffneter Handoinbrechen, ohne solange verfolgt zu werden, bis man endlich erreichtwird, sobald man von der Grenze landeinwärts in ein unzerstiiekeltesGebiet hineingeht. Aber alle Aufsicht und Verfolgung ist vergebens,wenn der Defraudant auf solche Weiten, die er ohne Pferde zu wech-seln oder anzuhalten erreichen kann, wieder auf fremdes Gebiet trifft,wohin ihm die Zollbediensteten nicht folgen dürfen und wo er ganz sichergrosse Lager halten und den Zeitpunkt abwarten kann, wo er seineLadung wieder weiter zu führen vermag.

Die preussische Regierung hatte sicherlich viel über ein Mittelnachgedacht, um eine Kontrolle über den anhnltinischen Handel zu er-langen. So schrirb Jordan an den Staatskanzler, 7. 2. 1821:Vielleichtwürde sich ein Auskunftsmittel darbieten, wenn man den minder auf-gereizten Herzogen von Bernburg und Dessau den Vorschlag machte,nach leicht anzulegenden statistischen Berechnungen das Maximum deraus der Fremde zu beziehenden hochbesteuerten Waren anzugeben undsich dahin mit uns zu vereinigen, dass ihnen dieses Maximum, abernicht mehr, gegen blosse Erlegung der Transito - Abgabe verabfolgtwerde. Für grössere Quantitäten , mit welchen offenbare Contrebundenach Preussen getrieben wird, würden sie sich dagegen die Erlegungeiner unserer Konsumtionssteuer "gleich kommenden Transito - Abgabegefallen lassen müssen. Doch wird man nie etwas durch ministerielleKorrespondenz zu stände bringen.

Von solchen Enclaven, welche wie Anhalt ganze souveräne Staatenbildeten, sind einzelne enclavirte Gemeinden wohl zu trennen, welchenatürlich viel leichter steuertechnisch zu behandeln sind. So schreibtIloffmann an den Fürsten Hardenberg , den 19. 12. 1820:In Ganz-Enelaven, wie vormals z. B. das hannoverische Amt Klötze , das säch-sische Dorf Ihleberg und jetzt noch das braunschweigische Calvörde hat man aus Gefälligkeit bestimmte Quantitäten von bestimmtenWaren gegen niedrigere Gefälle, als die eignen Unterthnnen zahlten,eingelassen, aber oft genug mit der Aufhebung wogen Missbrauchsdieser Freiheit gedroht, auch bestimmt, welche Kontrollen bei derenGebrauch stattlinden sollten. Für die Verzollung anhaltinischerWaren bei der Durchfuhr durch preussisches Gebiet wird in demselbenSchreiben ein Analogon angeführt:Die preussische Post von Neustadtnach Leobschütz durch die mährische Herrschaft Hotzenplotz muss sichden österreichischen Zollgesetzen unterwerfen und hat das 80 Jahrelang ruhig gethnn.

90) Ministerium d. ausw. Angel. (Iloffmann) an den FinanzministerBaron Klewitz, 30. 8. 1820.

91) Die magdeburgische Kaufmannschaft an den König, 21.4. 1820.

92) Hoffmann an den Staatskanzler, 19. 12. 1820:( Das InteresseAnhalts) ist nun der Wahn, welcher in deutsche Fürsten zu ihrem Ver-derben gekommen ist, seit sie das traurige Geschenk einer Souveränität