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Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
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ANMERKUNGEN

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Bereits in der Einleitung zu: Ihrer Königl. Maj. zu Schweden reetificirte Stader Elb-Zoll Taxa, Stade 1G92, werden die Hamburger Bürger ausdrücklich gewarnt, die in ihren Schiffen geführten fremdenGüter bei der Zollzahlung zu unterschlagen.

In den letzten Jahren seines Bestehens (seit dem 12. August 1850)waren von der Zahlung des Stader Zolles alle Schiffe, welche nachHarburg liefen, befreit. Die Absicht dabei war die, dass die Warenvon Hamburg aus die hannoverische Bahn (anstatt die Berliner vonHamburg aus) benutzen sollten!

114) Vgl. Soetbeer, Des Stader Elbzolles Ursprung, Fortgangund Bestand, Hamburg 1839, pg. 50:So sind im Laufe des vorigenJahrhunderts 4 gedruckte Stader Zolltarife erschienen, jeder anders,jeder erhöht, aber keiner beglaubigt, keiner anerkannt. In derVorrede des der Dresdner Kommission in der Schlusskonferenz vor-gelegten Tarifes (Tariff of Stade duties, laid before the Elbe NavigationCommission by the Government of Hanover in 1821) heisst es selbst:The only tariff of Stade Elbe duties which is published as an establishedlaw in the code of the country, and acknowledged by Hamburgli aslawful, is the Elbe rate of duties of the year 1692, connected with theStade Treaty or agreement of 1691. Several Stade Tariffs of dutiesliave, indeed, successively appeared in print, but not one of thcm refersto an official source, or contains any guarantee or warrant of itsvalidity.

115) Vgl. (Soetbeer), Hints from Hamburg respecting the stade duty, (Hamburg), 1839, pg. 6:It is Hamburg, and Hamburg alone,which since time immorial has maintained lightships and beacons, seaand landmarks, buoys etc. from the open sea up to its very harbour.Hanover maintains nothing, save and accept its guard ship off Stade for the exacting of its toll.

Was die Verwendung der Elbzolleinnahmen zur Unterhaltungdes Flussbettes im allgemeinen angebt, so heisst es noch in der citirtenSchrift von Lüder und Tischer pg. 13 ff.:Was für eine Herrlichkeitmüsste aber für Schiffer und Kaufleuto die Befahrung der Elbe sein,wenn in den beinahe 40 Jahren, seit welchen die Elbzölle bestehen,die praeter propter 60 bis 70 Millionen Thaler, welche direkt denSchiffern und Kaufleuten, indirekt den Landesuntertlianen durch sieentzogen worden sind, wirklich und in der That oder mindestens zumgrössten Teile von allen Elbuferstaaten für Regulierung des Strom-bettes und seinerUfer verwendet worden wären! Entschieden hat manin dieser Beziehung im Königreich Sachsen das Meiste und vielleichtsoviel gethan, dass ein verhältnismässig nur geringes Residuum all-jährlich in der Staatskasse zurückgeblieben sein mag, und ihm stehtÖsterreich in anerkennenswerter Sorge für Korrektion des Flussbettesetc. kaum nach. Aber schon Preussen trifft der Vorwurf, dass es aufder Strecke unterhalb Magdeburg nur wenig für hinreichende Wasser-ICriele, Die Regulierung der Elbschifffthrt. 10