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Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
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153
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ANMERKUNGEN

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134) Sowohl in dem preuasischen Ministerium als auch überihm fehlte Jamals die Hand, welche es verstand die hervortretendenInteressengebiete der einzelnen Minister zu vereinigen. Diese Ver-fassung zeigte sich auch deutlich auf anderen Gebieten des wirtschaft-lichen Lebens. Bei der Aufhebung der Erbunterthänigkeit in Preussencharakterisirt sie G. F. Knapp (die Bauernbefreiung und der Ursprungder Landarbeiter in den älteron Theilen Prcussens, 1887, Teil I, pg. Bl5)so:Obgleich es derselbe König ist, der vor wie nach 1807 herrscht,ist doch die Verwaltungsweise, besonders von 1808 an, eine ganz anderegeworden: der König tritt persönlich mehr zurück, die von ihm er-nannten Minister haben während der Dauer ihrer Amtsführung denverwaltenden Einfluss. Die Minister ihrerseits stehen nicht so un-abhängig von den gesellschaftlichen Mächten da, wie etwa der KönigFriedrich II. , als er nach dem Schlüsse des siebenjährigen Kriegs miteiner erstaunlichen Strenge die zu Fall gekommenen Bauern ohne .jedeRücksicht auf die Lage der Gutsherren wieder aufrichtete. Auchder 1810 berufene Staatskanzler Fürst Hardenberg selbst grill' nur ganzgelegentlich in die Dresdener Verhandlungen ein. Als er die Denk-schrift des Handelsministers Grafen von Bülow vom 4. 11. 1820 erhielt,welche den allerengsten Interessenstandpunkt der magdeburgischonKaufmannschaft vertrat, also, um mit Knapp zu reden, den Ministervon den gesellschaftlichen Mächten nicht unnbhänig erscheinen lässt,erbat er sich ein schriftliches Urteil von dem Geheimrat Schoell, welcherin allem und jedem das Gegenteil von den Äusserungen dos Ministersbehauptete; darüber indessen, ob Hardenberg weiter auf diese ver-schiedenen Auffassungen im Staatsministerium eingegangeu ist, istaus den bezüglichen Akten nichts zu erfahren. Dass Hardenberg denElbschiffahrtBverhnndlungen fern stand, ersieht man auch daraus: alser von der Verschiedenheit der Meinung zwischen den Ministern undden höheren Ressortbeamten hört, schreibt er am 20. 10. 1820 demMinister v. Bülow:Daher wünsche ich einen ganz ausführlichen, denGegenstand erschöpfenden schriftlichen Vortrag von Ihnen zu erhalten.Also noch Ende Oktober 1820 verlangte Hardenberg einen Vortrag,welcher ihn von Grund aus unterrichten soll. Die oben erwähnte Denk-schrift war der Vortrag. Es war derselbe Hardenberg, von welchemauf dem Gebiete der Agrarpolitik Knapp (I, pg. 184) sagt:Nun liegtdie Regierung in den Händen des aufgeklärten, modern empfindendenStaatskanzlers; dem aber fehlt das derbe, einfache Wollen und sokommen unter ihm die Interessen der Gutsherren fast einseitig zurGeltung und die Fachminister helfen dazu. Indessen ist vielleicht derVergleich insofern nicht ganz zutreffend, als die Aufhebung der Erb-unterthänigkeit und die Regulierungen der bäuerlichen Lasten ein un-gleich wichtigeres Werk für den Gesamtstaat Preussen war als dieRegelung der Elbschiffahrt. Wenn jenes schon von seinem Eingreifenin die Verhältnisse der Landarbeiter zu sagen ißt, so Hess sich aller-dings bei den Verhandlungen über die Elbschiffahrt wohl nichts anderes