ANMERKUNGEN
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Schaft 1893 ausgegangenen Bestrebungen, in Berlin eine Yormesse zurLeipziger Messe abzubalten.
150) Die Verdrängung des Zwischenhandels ist in unseren Tagenbesonders in Hamburg zu beobachten. Viele der überseeischen Firmenumgehen jetzt den hamburgischen Kommissionär, der lediglich Spediteurwird, und treten in direkte Verbindung mit den deutschen Fabrikanten.
— Ich bemerke, dass ich hier den Begriff „Zwischenhandel“ in einemSinne benutze, welcher dem von Lexis (Schönberg, Handbuch der poli-tischen Oconomie, 3. Auf!., 2. Band, pg. 813) und Koscher (National-üconomik des Handels und Gewerbfleisses, 6. Auf!., pg. 99 ff.) aufge-stellten nicht entspricht; und zwar thue ich das, weil ich keinen andernAusdruck finden kann. Den von Ehrenberg (Hamburg und Antwerpen seit 300 Jahren, Hamburg 1889, pg. 24) benutzten resp. vorgeschlagenenAusdruck „Zwischenhand“ halte ich für zu wenig greifbar unterschiedenvon „Zwischenhandel“; treffender wäre der von Lexis (1. c. pg. 839)angedeutete Ausdruck „Umweghandel“, weil dieser das Moment derEntwicklung in sich aufnimmt.
151) Die unter 1, 3 und 6 angeführten Abgaben sind ihrer Naturnach zu dem städtischen Elbzoll zu rechnen, aus welchem Grunde siebisher nicht hier für sich angeführt wurden. — Die Getreideverrechtung,auch Kämmereizoll genannt, betrug (nach Hoffmann, Geschichte derStadt Magdeburg, IV. Band 2. Heft, Magdeburg 1816 pg. 326 ff.) vonjedem stromabwärts gehenden Winspel Getreide 9 Gr. 2 Pf. Das Buhnen-geld war eine Abgabe von 4 Gr. für jeden von Magdeburg stromabwärtsgehenden Kahn. Der Natural-Bauholzzoll war die Ablieferung einesStückes von jedem Schock in Magdeburg „ausgewaschener“ Bauhölzer.
— No. 5 war jedenfalls eine Gebühr für Leistungen des Packhof-bediensteten, sofern sie in Anspruch genommen wurden. — Aus einemTeil des Wage- und Windegelder wurde (nebenbei bemerkt) die Armen-verwaltung bestritten (Francke an Minister Frhr. v. Klewitz, 12. 2. 1822).
152) z. B. Francke an Hardenberg, Berlin 18. 7. 1820: „Am Ge-burtstage unsres geliebten Landesvaters wünsche ich in der Mitte meinerMitbürger zu sein und bis dahin nach Magdeburg zurückzukehren. DieFreude dieses Tages, der in Magdeburg ein wahres Volksfest ist, würdeungemein erhöht werden, wenn ich meinen Mitbürgern Trost und eineschriftliche, beruhigende Zusicherung von Eurer Durchlaucht mitbringenkönnte“. — Über die Wirksamkeit Franckes, speciell bei dem vor-liegenden Gegenstände, vgl. Tollin, August Wilhelm Francke, in denGeschichtsblättern für Stadt und Land Magdeburg ; 19. Jahrgang, 1884pg. 39 ff.
153) In verschiedenen Aktenstücken; vornehmlich in „Memoiredie Elbschiffahrtsangelegenheit betreffend von dem Rat und der Kauf-mannschaft Magdeburgs an den König, 29. 10. 1819.
154) Mit diesem vgl. man den „Fertiger“ und seine Thätigkoitbei der liheinschiffahrt bei: Löper, die Rheinschiffahrt Strassburgs in