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Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
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ANMERKUNGEN

Congress-Acte vom 9. Juny 1815 erwartet werden dürften, erst nachAbschluss der im vorgedachten Artikel 11G vorbehaltenen Übereinkunfteintreten können und dass, da dieser Abschluss bis jetzt noch nichterfolgt ist, namentlich auch eine Veränderung in den StapelrechtenderStadt Magdeburg bis jetzt noch nicht stattgefunden hat.

Hamburg , den 30. Juny 1820.

ICönigl. Preussische Gesandtschafts-Canzley.

In derselben Nummer finden wir auch eine, auf das voreiligeHandeln des Schiffers Kolle sich beziehende Erklärung der Dresdener Kaufleute, welche aber im Übrigen ihreWünsche deutlich erkennenlässt. Sie lautet folgendermassen:

In Betreff verschiedener öffentlicher Anzeigen, als wennbereits directe Waren-Verschiffung von Hamburg aus nach Dresden stattfände, erlauben wir uns hiermit bekannt zu machen, dass, so-bald erst eine freie und unbehinderte Elb-Schiffahrt von den hohenMächten, deren Commissarien noch hier mit diesem Gegenstand be-schäftigt sind, würklicli ausgesprochen seyn wird, von uns selbst so-dann unverzüglich eine dem öffentlichen Interesse gewiss in jeder Hin-sicht entsprechende Einrichtung getroffen werden soll, damit die Ver-ladung aller sowohl von Hamburg auf hier, als auch von hier nachHamburg bestimmten Güter, zu jeder Zeit auf eine solide Art und aufsschnellste und billigste in vollkommen bedeckten Fahrzeugen und untergehöriger sicherer Assecurranz geschehen kann. Wir werden nichtunterlassen, darüber zu seiner Zeit das Nähere öffentlich bekannt zumachen.

Dresden , den 25. Juny 1820.

Das Directorium des Dresdener Handelsstandes.

163) Dagegen ist in dem magdeburgisclienMemoire v. 29. 10.1819 zu lesen:Es dürfte wohl kaum von den einsichtsvollen Staats-dienern zu bestreiten sein, dass die wahren Interessen des Handels vonNiemandem besser gekannt und beurteilt werden können als vom prak-tischen Kaufmann. Dies als richtig angenommen, erlauben wir uns dieehrerbietige Bemerkung, dass wir auf unserer Reise nach Dresden auchin dieser Beziehung nicht unthätig gewesen sind. Wir haben uns überdie Nützlichkeit des Umlnde-Reclits zu Magdeburg mit den Chefs derangesehensten Handelshäuser in Leipzig, Dresden und Pirna unterhaltenund können versichern, dass uns von keiner Seite, auch nicht von einereinzigen, die Meinung bekannt geworden ist, dass dessen Aufhebungein dem Elbhandel günstiges und für denselben wünscheswertes Er-eignis sein würde. Alle loben die musterhafte Ordnung, die der magde-burger Schiffahrt und Spedition gegeben ist. Niemand sehnt sich nacheiner Neuerung in dieser Beziehung, jeder erkennt seine Fortexistenzals notwendig für das Beste, die Schnelligkeit und Lebhaftigkeit desHandels und die Sicherheit der Schiffahrt an und Niemand findet einenfühlbaren Druck in den Kosten, welche die Spedition und die Nieder-lage in Magdeburg verursachen, weil sie überaus massig sind und in