Regulierungsgesetze. Die Folge hiervon war, daß sich inner-halb der Regierung eine lebhafte Mißstimmung gegen diese beidenInstitute geltend machte 1 ), die zunächst in der Tonart der Mi-nisterialreskripte ihren Ausdruck fand.
Als die Schlesische Landschaft im Jahre 1817 in einerEingabe au den Minister des Innern behauptete, die Deklarationvon 1816 habe die Besorgnisse wegen einer Gefährdung deslandschaftlichen Kredits noch erhöht, erhielt sie die Antwort:,,I)ie gesamte Einmischung der Landschaft könne nur als einVersuch betrachtet werden, die auf größere Begünstigung derGutsbesitzer abzweckenden Vorstellungen der Letzteren zu unter-stützen und denselben dadurch eine scheinbare Wichtigkeit zugeben“. Die hier zutage tretende Anschauung, wonach dieLandschaft als eine Iuteressen-Vertretung der Gutsbesitzer an-gesehen wird, zeigte sich auch der Ostpreußischen Landschaftgegenüber. In einem Bericht des Ministers von Schuckmannüber die Beschlüsse des Ostpreußischen Generallandtags von1819 heißt es 2 ): Die Landschaft sei in Sachen der Reformgesetz-gebung nicht kompetent. Die von ihr behauptete Gefährdungihrer Interessen sei ein leerer Vorwand, sie wolle nur das Ge-wicht ihrer Körperschaft dazu benutzen, die Gutsbesitzer zuunterstützen.
Das Mißtrauen des Ministers gegen die Landschaften fandeine scheinbare Bestätigung darin, daß die Schlesische Land-schaft in jener Zeit versuchte, ihren Präsidenten iu den Staats-rat 3 4 ) zu bringen. Die Bestrebung der Landschaft, einen Einflußauf die innere Politik auszuüben, trat hierbei deutlich hervor 1 ).Dieser Versuch scheiterte aber an dem Widerstand der Regierung,die jetzt ängstlich darauf bedacht war, die Landschaften völligihres politischen Charakters zu entkleiden. Dies ging so weit,
1) Geh. St. A. 87. B. XVIII. 42 . 1 .
*) Geh. St. A. 87. B. XVIII. 42 . 1. Schuckmann anHumboldt7.Dechr.1819.
3 ) Über den „Staatsrat“ vgl. Meier, E.: Die Reform der Verwaltungs-Organisation unter Stein u. Hardenberg (1881).
4 ) Geh. St. A. 87. B. XVIII. 42 .1 . Bericht des Ministers des Innernan den Staatskanzler vom 7. Mai 1817.