2. DIE KAPITALISTISCHE GUTSWIRTSCHAFT AM ENDE DES XVIII. JAHRH. 25
Bei der Abschätzung eines Gutes durch die landschaft-liche Taxicommission wurde zunächst der tatsächliche Ausdruschermittelt. Hiervon kamen in Abzug die Aussaat, die „den'Wirtschaftsbedienten zustehenden Getreidedeputate“, weiterhindie sogenannte Mandel und Hebe, d. i. die Entschädigung derDreschergenossenschaft, sowie endlich das sonstige etwa zuWirtschaftszwecken erforderliche Getreide. Zu dem alsdann ver-bleibenden Quantum wurde noch das Zinsgetreide der Unter-tanen hinzugerechnet. Der so ermittelte Getreideertrag wurdenun nach bestimmten Sätzen in Geld umgerechnet. Dies warder erste und größte Posten auf der Einnahmeseite der Taxe.Es folgten sodann die sehr sorgfältig ermittelten Einkünfte ausder Viehzucht, dem Obstbau, den Forsten und Wäldern, derJagd und Fischerei, sowie etwaiger gewerblicher Hebenbetriebe.Den Schluß bildeten die Einnahmen aus den bäuerlichen Ab-gaben. Nach einem ganz bestimmten Modus wurde der jährlicheErtrag der Laudemien der Loslassung-, Schutz- und Dienstgelderfestgestellt und in die Taxe eingesetzt. Von dem Gesamtertragwurden dann die dauernden Lasten abgezogen. Hierzu gehörtenin erster Linie Steuern, geistliche Abgaben, Gesindelohn unddie jährlichen Ausgaben für die Unterhaltung der Gebäude.Der nach Abrechnung der Lasten verbleibende Reinertrag wurdenun unter Zugrundelegung eines Zinsfußes von 5% kapitalisiert.Zu der Kapitaltaxe wurde schließlich noch ein bestimmter Be-trag für den Wert der Wohngebäude zugeschlagen, und anderer-seits eventuelle Inventardefekte in Abzug gebracht. Das End-resultat dieser Rechnung wies den Taxwert aus, der dann dieGrundlage für die Kreditbemessung abgab.
Das Abschätzungsverfahren vollzog sich bei den übrigenLandschaften in der Hauptsache nach denselben Prinzipien,wie in Schlesien . Ein wesentlicher Unterschied bestand darin,daß in den Marken und Vorpommern die bäuerlichen Dienstein Geld berechnet und als Einnahme in der Taxe aufgeführtwurden, während sie in den übrigen Landschaftsbezirkeu „alszur Bewirtschaftung notwendig“ nicht besonders in Anschlaggebracht wurden. In Hinterpommern mußte genau ermittelt