3. DIE WIRTSCHAFTLICHE BEDEUTUNG VON 1805 BIS 1905. 33
Im Gegensatz zu der Ostpreußischen und der Westpreu-ßischen Landschaft erhielten die landschaftlichen Kreditinstitutein Schlesien, Pommern und Brandenburg die uneingeschränkteKreditgewährung auch während des Krieges aufrecht.
Wie hoch sich die Summen belaufen, die dem rittorschaft-lichen Grundbesitz während der Kriegsperiode von den Land-schaften zur Verfügung gestellt wurden, läßt sich nur schätzungs-weise feststellen. Es dürften 8—10 Millionen Taler gewesensein. Von diesen Beträgen entfiel ein sehr großer Teil auf Neu-beleihungen. Viele Gutsbesitzer, die den Landschaftskredit nochnicht in Anspruch genommen hatten, taten dies nunmehr undverschafften sich auf diesem Wege die zur Beseitigung derKriegsschäden erforderlichen Mittel. In dieser Beziehung wirktedaher das Kreditsystem während der Kriegszeit außerordentlichsegensreich. In noch höherem Maße trifft dies für die ersteZeit nach dem Friedensschluß zu. In den Jahren 1815 — 1820bewilligten die fünf Landschaften Darlehen in einem Gesamt-beträge von mehr als 12 Millionen Talern. Ein großer Teildieser Darlehen diente zum Ersatz für Privatkapitalien, die zurRückzahlung gekündigt worden waren 1 ). Dies war nämlich inso großem Umfange geschehen, daß ohne das Eingreifen derLandschaften 2 ) eine Kreditkrisis unvermeidlich gewesen wäre.Bei der Pommerschen Landschaft allein wurden während derbezeichneten fünf Jahre mehr Rittergüter neubeliehen, als ins-gesamt während der Zeit von 1795—1815.
Bei der Schlesischen Landschaft stieg der Gesamtbetragder Beleihungen in den Jahren 1815—1820 um 5 240 000 Taler.Da sich nun die Gesamtverschuldung aller Schlesischen Ritter-
*) Vgl. Geh. St. A. 74. J. IV. L. u. St. Pommern 2. vol. 3. u. Strehl:Chronik v. Krafftsbagen.
2 ) Böhme behauptet (a. a. 0. S. 80), daß die Ostpr. Landschaft damals„soweit ihr irgend Mittel zur Verfügung standen“ die Güter beliehen habe.Er geht hierbei offenbar von der Anschauung aus, daß die Landschaftin ihrer Beleihungstätigkeit von dem Besitze barer Mittel abhängig war.Dies ist jedoch unzutreffend, da die Landschaft die Darlehen nicht in„bar“, sondern in „Pfandbriefen“ auszahlte.
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