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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
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76 II. DAS LANDSCHAFTLICHE KREDITWESEN UND DIE AGRARVERFASSUNG.

also die Landschaft die Bestrebungen, die eine Vergrößerungder Rittergüter auf Kosten des köllmischen Grundbesitzes be-zweckten. Sie versagte einerseits den Köllmern den Kredit undzwang sie dadurch, bei etwa eintretendein Geldbedarf zu Laud-verkäufen zu schreiten, und sie gewährte andererseits den Guts-besitzern die Mittel, sieb diese Lage der Kölhner zunutze zumachen.

Tatsächlich hat denn auch seit Errichtung der Landschaftein starkes Auskaufen köllmischer Güter durch den Ostpreus-sischen Adel stattgefunden. Nach einer Aufstellung der Kriegs-und Domänenkaminer vom Jahre 1793 befanden sich zu dieserZeit 278 köllmische Güter und Krüge in den Händen vonRittergutsbesitzern. Einige von ihnen, so die Herren von Faren-heid, von Gerhard, von Manstein, von Rosenberg, von Budden-brook u. a. nannten vier, fünf und mehr Köllmergiiter ihr Eigen. x )Her Enverb von Köllmergiitern durch den Adel nahm zu Beginnder neunziger Jahre einen so großen Umfang an, daß sich dieRegierung schließlich veranlaßt sah, hiergegen einzuschreiten. * 2 )Am 27. Dezember 1792 erging eine Verordnung, die die Ver-einigung von köllmischen mit adligen Gütern streng untersagte.Dieses Verbot blieb auch trotz des Protestes des OstpreußischenAdels in Kraft, wurde aber vielfach übertreten. Dies hatteseinen Grund darin, daß die Landschaft nach wie vor zuge-kaufte köllmische Grundstücke belieh und dadurch zu Über-tretungen des Verbots anreizte. Dieser Umstand scheint derAufmerksamkeit der Behörden entgangen zu sein, da jene Be-leihungspraxis ruhig geduldet wurde. Innerhalb der Landschafts-kollegien selbst aber machten sich Bedenken geltend, als ein-zelne Gutsbesitzer anfingen, von ihren eigenen Gütern weit ent-fernt liegende köllmische Grundstücke anzukaufen. 3 ) So hatte

) L. A. Königsberg XVI. 58.

So gehörten zu dem adeligen Gute Wartnicken, das 1787 voneinem Herrn von Buddenbrock angekauft worden war, im Jahre 1791 dieköllmischen Güter Karschau und Kalthoff und zwei köllmische Krüge inPobethen. (Vgl. d. betr. Beleihungsacte.)

*) Knapp II. 87. ff.

3 ) L. A. Königsberg XVI. 32.