96 II. DAS LANDSCHAFTLICHE KREDITWESEN UND DIE AGRARVERFASSUNG.
1819 aufgestellte Statistik. Hiernach haben insgesamt nur 19Totaldismembrationen stattgefunden und zwar sämtlich in Ober-schlesien , und außerdem noch eine Anzahl partieller Dismem-brationen, teils in Oberschlesien, teils in Niederschlesien . Ohnedas Eingreifen der Landschaft würde die Dismembrationsbewe-gung einen viel größeren Umfang angenommen und in vielenKreisen, wie dies im Leobschtitzer tatsächlich geschehen ist, zueinem Überwiegen des bäuerlichen Besitzes geführt haben.
Im Jahre 1824 hat sich dann die Schlesische Landschaftnochmals mit den Parzellierungen beschäftigt und endgültigbeschlossen, daß Bittergüter, deren Ertrag infolge von Dismem-brationen unter 500 Taler gesunken sei, ihre Beleihungsfähigkeitverlieren sollten. Dieser Beschluß blieb bis zum Jahre 1849in Kraft und war dauernd ein Hemmnis für alle die Aufteilungvon Rittergütern verfolgenden Bestrebungen. Darüber hinausversuchte die Landschaft in Einzelfällen bereits erfolgte Dis-membrationen rückgängig zu machen. Gelegenheit hierzu botsich, als im Laufe der zwanziger Jahre einzelne Bauerngemeinden,die dismembrierte Güter übernommen hatten, in Zahlungschwie-rigkeiten gerieten und ihr Besitz zur Subhastation gelangte.So versuchte die Landschaft z. B. die Rekonstruktion der auf-geteilten Güter Krug und Posnitz. Sie gewährte dem Besitzervon Posnitz Stundung hinsichtlich der Rückzahlung des ihmgekündigten Darlehens, damit er durch Einziehung der dismem-brierten Gutsvorwerke das Rittergut in seinem alten Beständewiederherstellen könne. Klarer hätte die Landschaft ihre Stel-lung in der Grundbesitzverteilungsfrage nicht zum Ausdruckbringen können.
Auch die Pomm ersehe Landschaft hat wiederholt Maßregelnzur Beschränkung der Parzellierungsbestrebungen ergriffen 1 ). Alsim Jahre 1818 einige hinterpommersche Gutsbesitzer ihr ge-samtes Ackerland an ihre Bauern veräußerten, beschloß dieLandschaft im Palle eines derartigen Abbaues sofort das Land-schaftsdarlehen zu kündigen. Man begründete den Beschluß