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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
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108 III. LANDSCHAFTL. KREDITWESEN UND BÄUERLICHER GRUNDBESITZ.

heit kam auch zur Sprache, ob vielleicht die Landschaften mitder Ablösung der bäuerlichen Renten betraut werden könnten,wie der Landesrepräsentant von Gruttschreiber bereits frühervorgeschlagen hatte. Dieser trat auch jetzt wieder sehr energischfür seinen früheren Antrag ein; er drang aber nicht damit durch.Trotzdem kam er in einem späteren Stadium der Verhandlungen im März 1815 abermals auf seinen Vorschlag zurück,diesmal mit mehr Erfolg. Die Landesrepäsentanten legten nämlichseinen Plan sowie einen ähnlichen des Herrn von Knobelsdorffdem Staatskanzler zur Berücksichtigung vor. Beiden Projektenlag der Gedanke zugrunde, daß die Rentenübernahme durchden Bauern den Nachteil habe, daß das gutsherrlich-bäuerlicheVerhältnis, wenn auch in veränderter Form, noch fortbestehe.Dies werde aber verhindert, wenn die Bauern, statt eine Rentezu übernehmen, den Gutsherrn mit dem entsprechenden Kapitalabfinden könnten. Hierzu seien sie auch in der. Lage, sobalddie Landschaften die bäuerlichen Besitzungen für beleihungsfähigerklärten. Eine Auseinandersetzung in dieser Form liege imInteresse aller Beteiligten. Die Gutsherren könnten die Abfiu-dungskapitalien teils zu den notwendigen Neuanschaffungen vonSpannvieh, Wirtschaftsinventarien und dgl. verwenden, teilsihre Schulden damit abzahlen. Die Bauern hätten den Vorteil,daß sie das Land, zu dessen Bewirtschaftung sie nun einmalausgerüstet seien, in unvermindertem Umfange behielten. Siemüßten das Land allerdings mit Schulden übernehmen, seienaber infolge des viel höheren 'Wirtschaftsertrages in der Lage,diese nach und nach zu tilgen. Die allmähliche Amortisationdes Landschaftsdarlehens liege auch im Interesse der Landschaftenselbst, da deren Sicherheit dadurch gewinne. Diese Darlegungenerschienen den Landesrepräsentanten höchst beachtenswert. Siegaben dem Staatskanzler deshalb anheim, von den Landschafts-direktionen Gutachten über die Ausführbarkeit der Projekte ein-zufordern. Dies geschah denn auch noch im Laufe des Jahres 1815.

Die Landschaften nahmen j edocli die Vorschläge nicht günstigauf 1 ). Sie erhoben verschiedene Ein wände, von denen der schwer-

) Geh. St. A. 87. B. XXIIf. 42. Vol. 1.